Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile

Ausführungsplanung

Die Zulässigkeit von Abweichungen ist mit dem beziehungsweise den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder zuständige Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist gegebenenfalls ein Nachtrag zur bauordnungsrechtlichen Zustimmung beziehungsweise Genehmigung erforderlich.

Verantwortlich ist die Bauverwaltung beziehungsweise der Entwurfsverfasser. Die Beteiligung der Vertreter der Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Voraussetzung, um gute Lösungen zu entwickeln.

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Eine Ausführungsplanung hinsichtlich der Barrierefreiheit nach Ziffer 4 Abschnitt E RBBau ist erforderlich, wenn beispielsweise im denkmalgeschützten Bestand besondere Lösungen entwickelt werden oder wenn Anpassungen durch die Weiterentwicklung im Rahmen der Ausführungsplanung oder Änderungen gegenüber der EW-Bau erfolgen.

Der Nachweis erfolgt als Fortschreibung und Vertiefung des Nachweises Barrierefreiheit im Rahmen der EW-Bau, in Text und Plänen, in Maßstäben, wie sie für die Ausführungsplanung gemäß Ziffer 3 Abschnitt F RBBau erforderlich sind. Zum Nachweis von Detaillösungen kann auf die grund- legend für diese Planungsphase zu erstellenden Zeichnungen verwiesen werden (gemäß A Ziffer 3 Abschnitt F RBBau beziehungsweise LP 5 HOAI), wenn diese eindeutig die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit erkennen lassen. 

Verantwortlich ist die Bauverwaltung beziehungsweise der Entwurfsverfasser.

Abweichungen von den Anforderungen des barrierefreien Bauens

Die Zulässigkeit von Abweichungen sind mit dem beziehungsweise den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist gegebenenfalls ein Nachtrag zur bauordnungsrechtlichen Genehmigung erforderlich.

Für Sonderlösungen in Material oder Ausführung sollten vor beziehungsweise spätestens nach der Vergabe Muster angefertigt werden. Erst mit der Freigabe nach der Bemusterung wird die Sonderlösung ausgeführt.

Die Beteiligung der Vertreter der Menschen mit Behinderung ist eine wichtige Voraussetzung, um gute Lösungen zu entwickeln.