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Beispielhaftes Projekt – Bedarfsplanung

Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen im Verfahrensablauf der RBBau wird hier seine Anwendung beispielhaft für ein fiktives Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt. vgl. RBBau

Als Grundlage wird mit einem Besucherzentrum einer Bundesstiftung ein idealisiertes, typisches Bauvorhaben des Bundes gewählt. Die Lage des Bauvorhabens in einer topografisch bewegten Innenstadt sowie ein Raumprogramm, das sowohl öffentliche Bereiche als auch Arbeitsstätten und Außenraumnutzungen umfasst, berühren zahlreiche Handlungsfelder und veranschaulichen umfassend die Anforderungen an das Barrierefreie Bauen.

Baugrundstück, topografische Situation

Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Funktion, die mit der Nutzung des Gebäudes beabsichtigt ist, sollte ein zentrumsnahes Grundstück in der Stadt Z gewählt werden, das ein leichtes Auffinden des Gebäudes ermöglicht. Dabei ist sicherzustellen, dass eine barrierefreie Erschließung mindestens des Haupteingangs und des geplanten gastronomischen Angebotes möglich sein wird.

Baugrundstück, topografische Situation

Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Funktion, die mit der Nutzung des Gebäudes beabsichtigt ist, sollte ein zentrumsnahes Grundstück in der Stadt Z gewählt werden, das ein leichtes Auffinden des Gebäudes ermöglicht. Dabei ist sicherzustellen, dass eine barrierefreie Erschließung mindestens des Haupteingangs und des geplanten gastronomischen Angebotes möglich sein wird.

Gesamtkonzept / Äußere Erschließung

Die barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und an den Individualverkehr ist sicherzustellen.
Sowohl für den öffentlich zugänglichen Bereich als auch für die Arbeitsstätten sollte jeweils ein barrierefreier Stellplatz vorgesehen werden.

Öffentlich zugänglicher Bereich

Der gesamte öffentlich zugängliche Bereich ist barrierefrei zu gestalten.

Erschließung

Die horizontale und vertikale Erschließung ist barrierefrei zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu legen (Rettungswegbreiten).

Raumbedarf

Festlegung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung:

  • Foyer, Beratung (35 m²) kein Flächenmehrbedarf. Das Foyer und die Informationstheke sind barrierefrei zu gestalten. Es ist anzustreben, die Informationstheke so zu platzieren, dass der visuelle Kontakt zum Haupteingang, zur vertikalen Erschließung sowie zum Eingang des Mehrzwecksaals und der Bibliothek gewährleistet ist. Es sind Sitzbereiche zu integrieren. Im Foyer ist eine barrierefreie Empfangstheke mit mobiler induktiver Höranlage und einem Tastplan vorzusehen.
  • Mehrzweckraum (110 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Raumakustik entspricht den Anforderungen der DIN 18041: Sprachnutzung über mittlere Entfernungen. Mindestens ein Viertel der möglichen Zuschauerfläche ist mit einer induktiven Höranlage oder vergleichbarer Technologie auszustatten. Die Ausleuchtung mit 1000 lx muss möglich sein. Eine Bühne ist barrierefrei erreichbar zu halten.
  • Garderobe (15 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Garderobe soll barrierefrei nutzbar sein.
  • Bibliothek (100 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Konzeption der Bibliothek soll die Nutzung eines hohen Tageslichtanteils ermöglichen. Die Ausleuchtung mit 1000 lx muss möglich sein. Die Raumakustik entspricht den Anforderungen der DIN 18041: Sprachnutzung über geringe Entfernungen.
  • Lesegarten (150 m²) kein Flächenmehrbedarf. Der Bibliothek ist ein nahegelegener, barrierefrei nutzbarer Lesegarten zuzuordnen.
  • Sanitärräume (5,1 m²) Flächenmehrbedarf 70 Prozent. In öffentlichen Bereichen ist nach Versammlungsstättenverordnung sowie VDI 6000 Blatt 3 (bis 300 Besucherplätze) von einem barrierefreien Toilettenraum mit einer beidseitig anfahrbaren Toilette und einem Waschbecken auszugehen. Dieser Sanitärraum ist zentral im Gebäude anzuordnen, vorzugsweise in der Nähe des Mehrzweckraums. Die qualitativen Anforderungen sind obligatorisch. Die Anforderungen an die Alarmierung der Besucher mit auditiven Einschränkungen sind zu berücksichtigen.
  • Gästewohnung (45 m²) Flächenmehrbedarf 29 Prozent. Die Gestaltung der Gästewohnung ist barrierefrei beziehungsweise rollstuhlgerecht zu halten.
  • Gastronomische Nutzung mit Gästeraum (55m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei auszubilden. Maßnahmen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen sind zu berücksichtigen.
  • Barrierefrei nutzbare Terrasse (50 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Terrasse kann für kleine Empfänge an die Bibliothek oder gastronomische Nutzung anschließen.

Der Flächenmehrbedarf beträgt insgesamt 3,4 Prozent für die Innenräume; im Außenraum ist kein Flächenmehrbedarf erforderlich.

Arbeitsstätten

In der Stiftung sind 15 Prozent Menschen mit Behinderungen nach Integrationsvereinbarung XX zu beschäftigen. In der Gastronomie sind keine Beschäftigten mit besonderen Ansprüchen an die gebaute Umwelt einzuplanen.

Um Flexibilität bei der Stellenbesetzung zu ermöglichen, sind alle Arbeitsplätze der Stiftung barrierefrei zu errichten. Der Flächenmehrbedarf der NF (*) ist den einzelnen Räumen zu entnehmen. Der Flächenmehrbedarf der BGF beträgt 5,8 Prozent. Weitere Anpassungen können durch geeignete Möblierung/Ausstattung individuell vorgenommen werden.

  • Einzelzimmer, Leitung (19,8 m²) * 10 Prozent
  • Einzelzimmer, Sekretariat (18 m²) * 20 Prozent
  • Büro für vier bis fünf Mitarbeiter (40 m²) * 11 Prozent
  • Archiv (20 m²) kein Flächenmehrbedarf
  • Besprechung (10 m²) kein Flächenmehrbedarf
  • Lager (6 m²) kein Flächenmehrbedarf
  • Teeküche (15 m²) * 10 Prozent


Die horizontale und vertikale Erschließung ist barrierefrei zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu legen. Die Verkehrsflächen sind möglichst als Kommunikationszonen zu errichten. Die Breite der Erschließungsflächen darf 1,50 m nicht unterschreiten.

Sanitärräume (9 m²) Flächenmehrbedarf 70 Prozent.
Im Bereich von Arbeitsstätten ist nach VDI 6000 Blatt 2 eine barrierefreie Sanitäranlage mit einer beidseitig anfahrbaren Toilette und einem Waschbecken vorzusehen. Um eine mögliche Nachrüstung zu gewährleisten, ist dieser Raum mit ausreichendem Platz für eine Klappliege zu planen. Des Weiteren ist eine mögliche Nachrüstung mit einer vom WC-Sitz erreichbaren Dusche zu prüfen. Überlagerungen der Flächen für Dusche und Klappliege sind möglich. Hinsichtlich der Räume für das Küchenpersonal besteht keine Relevanz gemäß Vereinbarung XX.

Gesamtkonzept / Äußere Erschließung

Die barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und an den Individualverkehr ist sicherzustellen.
Sowohl für den öffentlich zugänglichen Bereich als auch für die Arbeitsstätten sollte jeweils ein barrierefreier Stellplatz vorgesehen werden.

Öffentlich zugänglicher Bereich

Der gesamte öffentlich zugängliche Bereich ist barrierefrei zu gestalten.

Erschließung

Die horizontale und vertikale Erschließung ist barrierefrei zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu legen (Rettungswegbreiten).

Raumbedarf

Festlegung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung:

  • Foyer, Beratung (35 m²) kein Flächenmehrbedarf. Das Foyer und die Informationstheke sind barrierefrei zu gestalten. Es ist anzustreben, die Informationstheke so zu platzieren, dass der visuelle Kontakt zum Haupteingang, zur vertikalen Erschließung sowie zum Eingang des Mehrzwecksaals und der Bibliothek gewährleistet ist. Es sind Sitzbereiche zu integrieren. Im Foyer ist eine barrierefreie Empfangstheke mit mobiler induktiver Höranlage und einem Tastplan vorzusehen.
  • Mehrzweckraum (110 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Raumakustik entspricht den Anforderungen der DIN 18041: Sprachnutzung über mittlere Entfernungen. Mindestens ein Viertel der möglichen Zuschauerfläche ist mit einer induktiven Höranlage oder vergleichbarer Technologie auszustatten. Die Ausleuchtung mit 1000 lx muss möglich sein. Eine Bühne ist barrierefrei erreichbar zu halten.
  • Garderobe (15 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Garderobe soll barrierefrei nutzbar sein.
  • Bibliothek (100 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Konzeption der Bibliothek soll die Nutzung eines hohen Tageslichtanteils ermöglichen. Die Ausleuchtung mit 1000 lx muss möglich sein. Die Raumakustik entspricht den Anforderungen der DIN 18041: Sprachnutzung über geringe Entfernungen.
  • Lesegarten (150 m²) kein Flächenmehrbedarf. Der Bibliothek ist ein nahegelegener, barrierefrei nutzbarer Lesegarten zuzuordnen.
  • Sanitärräume (5,1 m²) Flächenmehrbedarf 70 Prozent. In öffentlichen Bereichen ist nach Versammlungsstättenverordnung sowie VDI 6000 Blatt 3 (bis 300 Besucherplätze) von einem barrierefreien Toilettenraum mit einer beidseitig anfahrbaren Toilette und einem Waschbecken auszugehen. Dieser Sanitärraum ist zentral im Gebäude anzuordnen, vorzugsweise in der Nähe des Mehrzweckraums. Die qualitativen Anforderungen sind obligatorisch. Die Anforderungen an die Alarmierung der Besucher mit auditiven Einschränkungen sind zu berücksichtigen.
  • Gästewohnung (45 m²) Flächenmehrbedarf 29 Prozent. Die Gestaltung der Gästewohnung ist barrierefrei beziehungsweise rollstuhlgerecht zu halten.
  • Gastronomische Nutzung mit Gästeraum (55m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei auszubilden. Maßnahmen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen sind zu berücksichtigen.
  • Barrierefrei nutzbare Terrasse (50 m²) kein Flächenmehrbedarf. Die Terrasse kann für kleine Empfänge an die Bibliothek oder gastronomische Nutzung anschließen.

Der Flächenmehrbedarf beträgt insgesamt 3,4 Prozent für die Innenräume; im Außenraum ist kein Flächenmehrbedarf erforderlich.

Arbeitsstätten

In der Stiftung sind 15 Prozent Menschen mit Behinderungen nach Integrationsvereinbarung XX zu beschäftigen. In der Gastronomie sind keine Beschäftigten mit besonderen Ansprüchen an die gebaute Umwelt einzuplanen.

Um Flexibilität bei der Stellenbesetzung zu ermöglichen, sind alle Arbeitsplätze der Stiftung barrierefrei zu errichten. Der Flächenmehrbedarf der NF (*) ist den einzelnen Räumen zu entnehmen. Der Flächenmehrbedarf der BGF beträgt 5,8 Prozent. Weitere Anpassungen können durch geeignete Möblierung/Ausstattung individuell vorgenommen werden.

  • Einzelzimmer, Leitung (19,8 m²) * 10 Prozent
  • Einzelzimmer, Sekretariat (18 m²) * 20 Prozent
  • Büro für vier bis fünf Mitarbeiter (40 m²) * 11 Prozent
  • Archiv (20 m²) kein Flächenmehrbedarf
  • Besprechung (10 m²) kein Flächenmehrbedarf
  • Lager (6 m²) kein Flächenmehrbedarf
  • Teeküche (15 m²) * 10 Prozent


Die horizontale und vertikale Erschließung ist barrierefrei zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu legen. Die Verkehrsflächen sind möglichst als Kommunikationszonen zu errichten. Die Breite der Erschließungsflächen darf 1,50 m nicht unterschreiten.

Sanitärräume (9 m²) Flächenmehrbedarf 70 Prozent.
Im Bereich von Arbeitsstätten ist nach VDI 6000 Blatt 2 eine barrierefreie Sanitäranlage mit einer beidseitig anfahrbaren Toilette und einem Waschbecken vorzusehen. Um eine mögliche Nachrüstung zu gewährleisten, ist dieser Raum mit ausreichendem Platz für eine Klappliege zu planen. Des Weiteren ist eine mögliche Nachrüstung mit einer vom WC-Sitz erreichbaren Dusche zu prüfen. Überlagerungen der Flächen für Dusche und Klappliege sind möglich. Hinsichtlich der Räume für das Küchenpersonal besteht keine Relevanz gemäß Vereinbarung XX.