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Beispielhaftes Projekt – Konzept Barrierefreiheit

Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen im Verfahrensablauf der RBBau wird hier seine Anwendung beispielhaft für ein fiktives Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt. vgl. RBBau

Als Grundlage wird mit einem Besucherzentrum einer Bundesstiftung ein idealisiertes, typisches Bauvorhaben des Bundes gewählt. Die Lage des Bauvorhabens in einer topographisch bewegten Innenstadt sowie ein Raumprogramm, das sowohl öffentliche Bereiche als auch Arbeitsstätten und Außenraumnutzungen umfasst, berührt zahlreiche Handlungsfelder und veranschaulicht umfassend die Anforderungen an das Barrierefreie Bauen.

Gesamtkonzept

Städtebauliche Integration

Kapitel 1.1, Kapitel 1.2, Kapitel 1.3, Kapitel1.4 und Kapitel 1.5

Das Grundstück der Stiftung liegt in der Stadt Z in zentraler Innenstadtlage und grenzt unmittelbar an die Fußgängerzone. Der Eingangsbereich wird entsprechend so positioniert, dass er von der Fußgängerzone als Ort des Ankommens deutlich sichtbar ist. In einer Entfernung von 130 m befindet sich eine barrierefrei gestaltete Bushaltestelle. Da auch die öffentlichen Straßenräume barrierefrei gestaltet sind, ist eine durchgängige Erreichbarkeit auch für Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen möglich. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen kurzen und komfortablen Weg von der Haltestelle zum Arbeitsplatz zu bieten, wird darüber hinaus auch der Weg durch den Garten in das Untergeschoss barrierefrei ausgebildet.

Die Anbindung an den Individualverkehr ist von Süden durch die Z-Gasse gewährleistet, die nach Bebauungsplan ein Zufahrtsrecht für Anlieger und Anlieferung ermöglicht. Entsprechend werden im Hof die beiden in der Bedarfsplanung vorgesehenen barrierefreien Stellplätze angeboten. Die topografische Ausgangssituation ist durch ein bewegtes Gelände geprägt. Unter Ausnutzung dieser topografischen Gegebenheiten wird der Gartenausgang im Untergeschoss ebenflächig hergestellt, während das Erdgeschoss (EG) leicht herausgehoben wird. Entsprechend wird der Haupteingang im Erdgeschoss über eine barrierefreie Treppen-Rampen-Kombination erschlossen.

Orientierungs- und Leitsysteme

Kapitel 2.1, Kapitel 2.2 und Kapitel 2.3

In der Innenstadt von Z ist bereits ein schlüssiges Orientierungs- und Leitsystem vorhanden, das auch die Belange sensorisch oder kognitiv eingeschränkter Menschen berücksichtigt. Da vorgesehen ist, den zum Grundstück der Stiftung gehörenden Hof öffentlich nutzbar zu machen, wird eine Gestaltung gewählt, die auf das öffentliche Orientierungs- und Leitsystem aufbaut. Das vorhandene Orientierungs- und Leitsystem basiert auf einer klaren Zonierung und gliedert sich in eine Zone für die Fortbewegung/Erschließung und eine Zone für Ausstattungselemente und Auslagen.

Das Prinzip der Zonierung wird in Form von Gehbahnen im neu angelegten „Stadthof“ aufgegriffen, die Gehbahnen stellen Verbindungen zum Haupteingang, zum Café und zu den barrierefreien Stellplätzen her. Dabei ist in Anlehnung an die bestehende Materialwahl eine visuelle und kontrastierende Differenzierung zwischen Gehbahnen und Aufenthaltsbereichen vorgesehen. Damit kann im Bereich der geplanten Außengastronomie eine klar von temporärer Möblierung freizuhaltende Zone definiert werden.

Auch im Gebäudeinneren wird die gemeinsame Wegeführung fortgesetzt. Die intuitive Orientierung wird maßgeblich durch die klare Grundrissstruktur vereinfacht. Die Elemente der vertikalen Erschließung (Treppe, Aufzug) befinden sich nebeneinander; Ausgangs- und Zielpunkt sind auf jeder Etage identisch. Weitere Unterstützung bieten das Farb- und Materialkonzept sowie eine ausreichende Beleuchtung. Auf ein zusätzliches Leitsystem für Menschen mit visuellen Einschränkungen kann dadurch verzichtet werden. Für blinde Menschen wird ein taktiler Gebäudeplan mit Angaben zu den Fluchtwegen an der Informationstheke fest eingebaut.

Die Besucher werden im EG vom Haupteingang auf dem Platz bis zur Informationstheke und von hier aus bis zur vertikalen Erschließung sowie bis in den Mehrzweckraum geführt. Im Gartengeschoss ist eine Führung von der vertikalen Erschließung bis in die Bibliothek vorgesehen. Die Besucher des Cafés können auch den Café-Eingang benutzen. Die Mitarbeiter der Stiftung können das Gebäude durch den Haupteingang am Platz oder durch den Garteneingang erreichen. Von hier aus werden sie zur vertikalen Erschließung geführt. Für die Mitarbeiter der Gastronomie ist keine besondere Wegeführung notwendig.

Öffentlich zugängliche Außenräume

Wege und äußere Erschließungsflächen

Kapitel 3.1 und Kapitel 3.2

Das Erschließungskonzept ist einfach und verständlich entwickelt und bindet die Eingänge auf direktem Wege an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Wegeführung für alle Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes. Darüber hinaus verbleibt die Option, einen separaten, ebenfalls barrierefrei ausgebildeten, Mitarbeitereingang über den Garten zu erschließen.

Die Gehbahnbreite im Hof ist mit 1,20 m so gewählt, dass eine komfortable Gehbreite für Fußgänger sowie für Rollstuhl- und Rollatornutzer gewährleistet ist. Für Begegnungsfälle sind ausreichend Ausweichflächen vorhanden. Im Garten ist sowohl für den Hauptweg als auch für die Nebenwege eine Wege- und Terrassenbreite von 1,50 m bis 2,00 m berücksichtigt. Damit ist ein komfortables Rangieren auch für Rollstuhlfahrer sichergestellt.

Aufgrund der topografischen Ausgangssituation können im „Stadthof“ durchgängig Gehwegneigungen unter 3 Prozent beziehungsweise abschnittsweise 4 Prozent hergestellt werden. Am Haupteingang ist eine Rampe, wie weiter unten beschrieben, erforderlich.

Im Garten kann der Hauptweg, der eine alternative Wegeverbindung zur Bushaltestelle darstellt, als geneigter Gehweg mit Neigungen von 6 Prozent (mit möglichen Zwischenpodesten alle 10 m) entwickelt werden. Da es sich nicht um den zentralen Weg zum Haupteingang handelt, ist dieses vertretbar.

Rampen außen

Kapitel 5.1 und Kapitel 5.2

Am Haupteingang ist ein geradliniger Rampenlauf zur barrierefreien Erschließung in einer Breite von 1,50 m vorgesehen. Sie überwindet einen Höhenunterschied von 24 cm. Gegenüber der herabführenden Treppe wird der Mindestabstand von 3 m eingehalten.

Treppen außen

Kapitel 6.1 und Kapitel 6

Gegenüber der Rampe ist eine barrierefreie Treppe vorgesehen

Zwischen dem „Stadthof“ und dem Garten besteht ein Höhenunterschied von 3,30 m. Dieser Höhenunterschied wird mit einer barrierefrei gestalteten Treppe überwunden. Auf eine zusätzliche Erschließung durch eine Rampe wird an dieser Stelle aufgrund des großen Höhenunterschieds verzichtet. Während der Öffnungszeiten des Gebäudes kann der Aufzug im Gebäude mitgenutzt werden.

Ausstattungselemente außen

Kapitel 11.1

Es ist eine Beleuchtung der Außenräume, insbesondere des öffentlich zugänglich gestalteten Hofes, vorgesehen. Im Außenraum werden sowohl im Hof als auch im Garten barrierefreie Sitzmöglichkeiten angeboten.

Besondere Außenräume

Kapitel 15.1 und Kapitel 15.2

Gemäß Bedarfsplanung ist der Bibliothek ein barrierefrei nutzbarer Lesegarten zuzuordnen. Dieser Garten wird der im Untergeschoss vorgesehenen Bibliothek unmittelbar vorgelagert. Der geometrisch strukturierte Garten besteht aus geschnittenen Hecken, in die variierend Sitznischen integriert sind. Es ist geplant, die Sitznischen so auszubilden, dass sie auch für Rollstühle komfortabel nutzbar sind. Die Grundgeometrie berücksichtigt entsprechende Rangier- und Bewegungsflächen.

Öffentlich zugängliche Innenräume

Das Erschließungskonzept ist einfach und verständlich ausgebildet. Der Gedanke der gemeinsamen Wegeführung wird im Gebäude so umgesetzt, dass die Elemente der vertikalen Erschließung (Treppe, Aufzug) auf jeder Etage einen identischen Ausgangs- und Zielpunkt haben. Die horizontalen Erschließungsflächen sind großzügig angelegt und überlagern sich mit Verweil- und Kommunikationsflächen.

Flure und innere Erschließungsflächen

Kapitel 4.1 und Kapitel 4.2

Die horizontale Erschließung ist ausreichend dimensioniert. Die Hauptverkehrswege sind mindestens 1,80 m breit. Die nutzbare lichte Höhe von 2,20 m wird nicht durch Einbauten eingeschränkt.

Rampen innen

Kapitel 5.1 und Kapitel 5.2

Um sich dem umliegenden Gelände anzupassen, ist der Mehrzwecksaal auf zwei Ebenen entwickelt worden. Die beiden Niveaus mit einem Höhenunterschied von 57 cm werden durch eine barrierefreie Rampe verbunden.

Treppen innen

Kapitel 6.1 und Kapitel 6.2

Das durchgehende Treppenhaus verbindet alle drei Etagen miteinander. Die lichte Durchgangsbreite beträgt 120 cm. Die Treppenläufe sind barrierefrei auszubilden. Das Unterlaufen der Treppe im Gartengeschoss ist nicht möglich. Die freie Treppe in den Veranstaltungssaal hebt sich visuell und haptisch von dem umliegenden Belag deutlich ab. So wird diese frei im Raum beginnende Treppe ausreichend markiert.

Aufzugsanlagen

Kapitel 7.1 und Kapitel 7.2

Der Aufzug Typ 2 nach DIN 80-71 verbindet alle drei Etagen. Der Aufzug verfügt über eine Anlage für akustische Durchsagen.

Türen

Kapitel 8.1, Kapitel 8.2 und Kapitel 8.4

Die lichte Durchgangsbreite beträgt grundsätzlich 90 cm. Eine Ausnahme bildet nur der Bereich für das Küchenpersonal (siehe Abstimmung Bedarfsplanung) sowie der Technikraum im Gartengeschoss. Die Höhe variiert je nach Gestaltung der Tür zwischen 205 cm und 235 cm. Da die Leibungstiefen der Außentüren 26 cm überschreiten, kommen hier technische Kompensationsmaßnahmen sowie bei manuell zu öffnenden Türen seitliche Bewegungsflächen von einer Breite von 50 cm zum Einsatz.

Entlang der eingezeichneten Wegeführung sind alle Türen mit automatischen Türsystemen, Anforderungstastern oder Feststellanlagen ausgestattet. Eine Ausnahme kann auf jeder Etage die Tür zum Treppenhaus bilden, da davon auszugehen ist, dass Menschen mit Einschränkungen der Motorik den Aufzug nutzen werden.

Übergänge zwischen innen und außen sind schwellenlos ausgebildet. Dies betrifft sowohl den Erdgeschossbereich als auch die Anbindung an den Garten.

Alarmierung und Evakuierung

Kapitel 9.1 und Kapitel 9.2

Die Alarmierung von Menschen mit auditiven Einschränkungen erfolgt nach dem Zwei–Sinne-Prinzip. Die öffentlich zugänglichen WC-Anlagen werden mit optischen Alarmsignalen ausgestattet.

Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsräume und Warteräume

Kapitel 10.1, Kapitel 10.2 und Kapitel 10.3

Im Eingangsfoyer befindet sich eine barrierefreie Informationstheke. Für Besucher mit auditiven Einschränkungen steht eine mobile Induktionsanlage zur Verfügung.

Bedienelemente und Kommunikationsanlagen

Kapitel 12.2

An der Haupteingangstür im EG sowie im Gartengeschoss wird jeweils eine barrierefreie Gegensprechanlage installiert (Ausgang: Informationstheke und Sekretariat 1.OG).

Fenster und Verglasungen

Kapitel 13.1 und Kapitel 13.2

Die Höhe der Fensterbrüstungen beträgt in den Arbeitsstätten 120 cm. Das Gartengeschoss verfügt in der Bibliothek wie in der Gästewohnung über bodengleiche Fenster.

Eingang und Foyer

Kapitel 15.1 und Kapitel 15.2

Öffentlich zugängliche Bereiche: Der Eingangsbereich wurde großzügig gehalten, da er gleichzeitig als Foyer des Mehrzwecksaals dient. Für Besucher mit Mobilitätshilfen ist ausreichender Bewegungsraum vorhanden. Des Weiteren ist eine Ausstattung mit einer barrierefreien Informationstheke vorgesehen.

Die Führung der Gäste vom Eingangsbereich zur Informationstheke und von hier zum Veranstaltungsraum und zur vertikalen Erschließung wird durch das Material- und Farbkonzept unterstützt.

Rollstuhlabstellplätze und Garderoben

Kapitel 16.1 und Kapitel 16.2

Öffentlich zugängliche Bereiche: Die ausreichend dimensionierte Garderobe befindet sich im Gartengeschoss.

Räume für Veranstaltungen

Kapitel 17.1, Kapitel 17.2 und Kapitel 17.3

Öffentlich zugängliche Bereiche: Der kleine, flexibel nutzbare Veranstaltungs- und Ausstellungsraum ist barrierefrei ausgestaltet. Die Zugänglichkeit beider Ebenen wird durch eine barrierefreie Rampe gewährleistet. Die Bestuhlung ist lose und flexibel, die Lage der Bühne kann variieren. Die Anzahl der Plätze für Rollstuhlfahrer, deren Begleitpersonen und für Menschen mit Gehhilfen kann daher nach Bedarf bestimmt werden. Die Raumakustik berücksichtigt eine um 20 Prozent reduzierte Nachhallzeit zur besseren Verständigung. Ein Bereich in der Mitte des Raumes ist von einer Größe von 4,50 × 4,50 m mit einer induktiven Hörschleife ausgestattet.

Gastronomie

Kapitel 19.1 und Kapitel 19.2

Öffentlich zugängliche Bereiche: Die Räumlichkeiten des Cafés wurden mit ausreichenden Bewegungsflächen geplant. Bei der Ausbildung der Theke ist ein abgesenkter, unterfahrbarer Bereich für sitzende Personen und Personen im Rollstuhl integriert.

Sanitäranlagen

Kapitel 20.1 und Kapitel 20.2

Öffentlich zugängliche Bereiche: Entsprechend der Bedarfsplanung ist ein barrierefreier Sanitärraum mit beidseitig anfahrbarer barrierefreier Toilette eingeplant. Die geschlechtsneutrale Lösung wurde vorgezogen. Der Raumbedarf beträgt 220 × 220 cm.

Der Raumbedarf beträgt 220 × 220 cm.

Im Gartengeschoss ist eine Blitzlichtalarmierug vorgesehn.

Beherbergungsstätten

Kapitel 22.1 und Kapitel 22.2

Die Gastwohnung im Gartengeschoss ist barrierefrei nutzbar. Der notwendige Raumbedarf und eine geeignete Ausstattung wurden berücksichtigt.

Arbeitstätten

Das Erschließungskonzept s. öffentlich zugängliche Bereiche.

Türen

Kapitel 8.1, Kapitel 8.2 und Kapitel 8.4

Die lichte Durchgangsbreite beträgt grundsätzlich 90 cm. Eine Ausnahme bildet nur der Bereich für das Küchenpersonal (s. Abstimmung Bedarfsplanung), sowie der Technikraum im Gartengeschoss.

Alarmierung und Evakuierung

Kapitel 9.1 und Kapitel 9.2

Die Alarmierung von Menschen mit auditiven Einschränkungen erfolgt nach dem Zwei–Sinne-Prinzip. Die Alarmierung der Mitarbeiter erfolgt durch mobile Geräte. Für die Evakuierung der Mitarbeiter aus dem 1. OG sind besondere organisatorische Maßnahmen zu treffen. Im Treppenraum ist ein gesicherter Bereich für einen kurzzeitigen Zwischenaufenthalt von Personen, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benutzen, vorgesehen.

Fenster und Verglasungen

Kapitel 13.1 und Kapitel 13.2

Die Höhe der Fensterbrüstungen beträgt in den Arbeitsstätten 120 cm.

Rollstuhlabstellplätze und Garderoben

Kapitel 16.1 und Kapitel 16.2

Der Wechsel vom Straßenrollstuhl kann vom jeweiligen Mitarbeiter selbst bestimmt werden. Es wurde ein flexibler Bereich innerhalb der offenen Erschließungszone vor den Arbeitsstätten eingeplant, der nach Bedarf für den Rollstuhlwechsel oder als kleine Besprechungsecke dienen kann.

Gastronomie

Kapitel 19.1 und Kapitel 19.2

Die Teeküche ist barrierefrei ausgebildet.

Sanitäranlagen

Kapitel 20.1 und Kapitel 20.2

Gemäß Bedarfsplanung ist eine geschlechtsneutrale, beidseitig anfahrbare, barrierefreie Toilette und darüberhinaus der Platz für eine Liege vorzusehen. Die Toilette wurde in der Nähe der barrierefreien Arbeitsplätze platziert. Der Raumbedarf beträgt mindestens 220 × 320 cm.

Büroarbeitsplätze

Kapitel 21.1 und Kapitel 21.2

Arbeitsstätten: Laut Bedarfsplanung sind alle Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Einschränkungen der Mobilität nutzbar. Die Erschließungszone dient Kommunikationszwecken und ist daher großzügig und flexibel  angelegt.

Zeichnerischer Teil