Archiv

Archiv für bisherige Versionen des Leitfaden Barriefreies Bauen 

  • Download aller Versionen
  • Zusätzlich Änderungsprotokoll

 


Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0 - Aktuelle Version (Dezember 2025)

LBB 2.0 - Übersicht der Änderungen – Dezember 2025

Struktur

Der „Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0 – Hinweise zum inklusiven Planen von öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten“ ist die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leitfaden Barrierefreies Bauen 4. Auflage, Stand 2017. Bei dem aktualisierten Leitfaden handelt es sich um eine Aktualisierung der vollständigen Inhalte der bisherigen Webseite www.leitfadenbarriererfreiesbauen.de, einschließlich eines vollständigen Lektorates. Inhaltlicher Stand ist Mai 2025.

 Der Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0 ist anwendbar für Baumaßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. Der Leitfaden spiegelt, wie bisher, die geltenden öffentlich rechtlichen Anforderungen wider. Er dient, wie bisher, als Nachweisinstrument für die Umsetzung der komplexen rechtlichen Grundlagen und der technischen Anforderungen der unterschiedlichen Technischen Spezifikationen (a. a. R. d. T, VV TB, ASR) an bauliche Barrierefreiheit. Der Leitfaden stellt keinen eigenen Standard dar (im Gegensatz zum BImA-Standard-Barrierefreiheit). Vielmehr ermöglicht er die Erstellungen eines einheitlichen, systematischen und überprüfbaren Nachweis als „KONZEPT BARRIEREFREIHEIT“ nach Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0.

Der Leitfaden wurde in seinen Leistungsabgrenzungen angepasst an die neue RBBau und orientiert sich vollständig an der HOAI. So ist er leichter anwendbar auch für Baumaßnahmen nach RZBau. Der LBB 2.0 ist grundsätzlich anwendbar für öffentliche Baumaßnahmen und Arbeitsstätten.

Der Leitfaden berücksichtigt die einschlägigen geltenden Bundesgesetze und rechtlichen und technischen Grundlagen, insbesondere auch für Baumaßnahmen des Bundes: (https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/grundlagen/rechtliche-und-technische-grundlagen).

Die rechtlichen Anwendungsbereich finden sich hier: https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/grundlagen/anwendungsbereiche

 Mit Hilfe des Leitfadens lassen sich die unterschiedlichen Anforderungen einheitlich und systematisch nachweisen, wie auch der BImA-Standard-Barrierefreiheit. https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/grundlagen/gesetze/weitere-standards

 Wechselwirkungen bestehen z. B. mit dem BNB:

https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/grundlagen/wechselwirkungen

Ein Synopse gibt es bisher nicht. Es handelt sich um eine vollständige Überarbeitung der Texte. Strukturell hat sich nur wenig geändert.

Grundlagen

Der Teil A Rechtliche und technische Grundlagen wurde für die Landesebene geöffnet (siehe Übersichtstabelle unter https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/grundlagen/rechtliche-und-technische-grundlagen).

Es wurde ein Kapitel zum Vergaberecht neu eingefügt: https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/grundlagen/gesetze/vergaberecht. Da es sich bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen um die Beschaffung von Leistungen handelt, die zur Nutzung durch „natürliche Personen“ vorgesehen sind, sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung grundsätzlich die „Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen“ oder „die Konzeption für alle Nutzer“ zu berücksichtigen. Hier erscheint auch das Themenblatt „Barrierefreiheit bei Vergaben. Beschaffung barrierefreier Leistungen“. April 2025 https://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/250430%20Themenblatt%20Barrierefreiheit%20in%20Vergaben.pdf hilfreich.

Planungsprozess/ KONZEPT BARRIEREFREIHEIT

Unter Handlungsfelder: Aus dem Kapitel 2 „Orientierungs- und Leitsysteme“ wurden die Grundlagen in das neue Kapitel „Grundwissen“ angeordnet für mehr Übersichtlichkeit im nun gestrafften Kapitel 2. Rechtliche und technische Anforderungen (z. B. aus neuen DIN-Normen und ASR) wurden in den Handlungsfeldern aktualisiert.

 Am Ende jedes Kapitels wurden die Anforderungen an ASR getrennt aufgelistet, z. B.  wie unter https://www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de/handlungsfelder/erschliessung/3-gehwege-und-aeussere-erschliessungsflaechen/3-2-geometrie-und-platzbedarf um Anforderungen an Arbeitsstätten leichter auffindbar zu gestalten.

Handlungsfelder

Teil D Beispiel wurde in Teil B Konzept Barrierefreiheit integriert. Die menschenrechtliche Dimension wurde stärker erläutert.

Leitfaden Barrierfreies Bauen 2. Auflage (März 2014)


Guideline: Accessibility in Building Design (January 2015)

Autonomous living - this aim entails specific requirements for the built environment. The Government has committed itself to consistent accessibility in all its construction projects. Accessibility means building without barriers for anyone, including people with motor, visual, auditory, and cognitive impairments. Accessible buildings need to be easy to find, provide barrier-free access, and above all, they need to be easy to use. This applies both to new buildings and to existing ones, including their access routes and outdoor facilities.

This Guideline is intended to serve as a manual for the work of the federal building authorities, developers, planners, and users of other public buildings and workplaces, in other words, for everyone intending to build without barriers. It illustrates what specifically needs to be taken into account in terms of accessibility in building design. By explaining areas of action in detail and describing a reference project, the Guideline shows what integrated planning means and exactly what individual and practicable solutions can look like.

nach oben