Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0 ist am 03.12.2025 online gegangen. Aktuell arbeiten wir noch an den Übersetzungen in Gebärdensprache und in Leichte Sprache. In Kürze werden wir Beides hier zur Verfügung stellen.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell sukzessive umgesetzt.
- Das PDF-Dokument unter "Leitfaden erstellen" ist nicht barrierefrei.
- Manche komplexe Tabellen sind nicht barrierefrei.
- Manche fremdsprachige Dokumente können nicht barrierefrei angeboten werden.
Diese Erklärung wurde im November 2025 erstellt und zuletzt am 25.11.2025 aktualisiert.
Evaluationsmethode
Die Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit erfolgte über die BITV/WCAG-Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat WB 2 "Instrumente zur Emissionsminderung im Gebäudebereich"
E-Mail: wb2(at)bbr.bund.de
Sollte Ihnen eine Barriere auf unserer Website auffallen, können Sie uns auch über folgendes Formular eine Nachricht hinterlassen: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon +49 30 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de