WEBVTT

00:00:11.012 --> 00:00:14.500
Informationen über die
Zugänglichkeit dieser Webseiten

00:00:14.700 --> 00:00:19.219
gemäß § 12b
Behindertengleichstellungsgesetz

00:00:19.419 --> 00:00:21.663
(BGG) sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

00:00:21.963 --> 00:00:28.509
Das Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR)

00:00:28.709 --> 00:00:34.419
im Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung ist bestrebt,

00:00:34.619 --> 00:00:42.420
diesen Webauftritt
im Einklang mit § 12a BGG

00:00:42.620 --> 00:00:44.820
barrierefrei zugänglich zu machen.

00:00:45.020 --> 00:00:48.200
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit

00:00:48.400 --> 00:00:53.520
gilt für
www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de.

00:01:04.600 --> 00:01:07.440
Unsere Website ist mit den Vorgaben

00:01:07.640 --> 00:01:16.800
der harmonisierten europäischen Norm
EN 301 549 V2.1.2 (08-2018)

00:01:17.000 --> 00:01:30.320
weitestgehend vereinbar.

00:01:30.620 --> 00:01:33.520
Nachfolgend aufgeführte Inhalte

00:01:33.820 --> 00:01:38.360
sind nicht bzw. nur teilweise
barrierefrei zugänglich.

00:01:38.660 --> 00:01:42.000
Eine Verbesserung der
Zugänglichkeit ist geplant

00:01:42.200 --> 00:01:44.300
und wird redaktionell
sukzessive umgesetzt.

00:01:44.700 --> 00:01:50.620
Das PDF-Dokument
unter "Leitfaden erstellen"

00:01:50.820 --> 00:01:52.300
ist nicht barrierefrei.

00:01:52.600 --> 00:01:55.960
Manche komplexe Tabellen
sind nicht barrierefrei.

00:01:56.260 --> 00:02:01.080
Manche fremdsprachigen Dokumente können
nicht barrierefrei angeboten werden.

00:02:01.380 --> 00:02:06.340
Diese Erklärung wurde
im November 2025 erstellt

00:02:06.540 --> 00:02:11.260
und zuletzt am
25.11.2025 aktualisiert.

00:02:19.380 --> 00:02:21.920
Die Überprüfung der
Website auf Barrierefreiheit

00:02:22.120 --> 00:02:31.820
erfolgte über die
BITV/WCAG-Selbstbewertung.

00:02:40.720 --> 00:02:44.880
Über folgenden Kontakt können Sie
Mängel in Bezug auf die Einhaltung

00:02:45.080 --> 00:02:47.580
der Barrierefreiheitsanforderungen
mitteilen

00:02:47.780 --> 00:02:51.000
und Informationen
über Inhalte einholen,

00:02:51.200 --> 00:02:57.400
die von den gesetzlichen Bestimmungen
ausgeschlossen sind.

00:03:05.540 --> 00:03:10.320
Sollte Ihnen eine Barriere
auf unserer Website auffallen,

00:03:10.520 --> 00:03:12.880
können Sie uns auch
über das Feedback-Formular

00:03:13.080 --> 00:03:14.740
eine Nachricht hinterlassen.

00:03:15.040 --> 00:03:16.680
Sie finden dieses,

00:03:16.880 --> 00:03:22.900
wenn Sie im Fußbereich auf den
Punkt „Barriere melden“ klicken.

00:03:30.860 --> 00:03:37.700
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten
aus oben genannter Kontaktmöglichkeit

00:03:37.900 --> 00:03:42.160
können Sie unter
www.schlichtungsstelle-bgg.de

00:03:42.360 --> 00:03:44.940
einen Antrag auf Einleitung eines
Schlichtungsverfahrens nach dem

00:03:45.140 --> 00:03:48.640
Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) stellen.

00:03:48.940 --> 00:03:54.800
Die Schlichtungsstelle
nach § 16 BGG hat die Aufgabe,

00:03:55.000 --> 00:03:59.980
Streitigkeiten zwischen
Menschen mit Behinderungen und

00:04:00.180 --> 00:04:05.260
öffentlichen Stellen des Bundes,
insbesondere zum Thema Barrierefreiheit,

00:04:05.460 --> 00:04:08.160
außergerichtlich beizulegen.

00:04:08.460 --> 00:04:11.280
Das Schlichtungsverfahren
ist kostenlos.

00:04:11.580 --> 00:04:15.920
Es muss kein Rechtsbeistand
eingeschaltet werden.

00:04:16.220 --> 00:04:20.480
Weitere Informationen zu
dem Verfahren und der Antragstellung

00:04:20.680 --> 00:04:23.320
finden Sie auf den
Seiten der Schlichtungsstelle

00:04:23.520 --> 00:04:27.380
nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

