WEBVTT

00:00:08.800 --> 00:00:10.960
Herzlich willkommen
auf der Website

00:00:11.160 --> 00:00:14.820
zum Leitfaden
Barrierefreies Bauen 2.0 –

00:00:15.020 --> 00:00:18.340
Hinweise zum
inklusiven Planen

00:00:18.540 --> 00:00:23.260
von öffentlichen
Gebäuden und Arbeitsstätten.

00:00:23.660 --> 00:00:24.960
Diese Website wird vom

00:00:25.160 --> 00:00:30.320
Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung

00:00:30.520 --> 00:00:33.000
(BBSR) betrieben.

00:00:33.300 --> 00:00:37.940
In diesem Film stellen wir
Ihnen die Inhalte der Website

00:00:38.140 --> 00:00:42.980
des Leitfadens
Barrierefreies Bauen 2.0 vor.

00:00:43.380 --> 00:00:45.900
In einem anderen Film
erklären wir Ihnen,

00:00:46.100 --> 00:00:48.540
wie unsere Website
aufgebaut ist

00:00:48.740 --> 00:00:52.100
und wie Sie zu den
wichtigsten Inhalten gelangen.

00:00:54.100 --> 00:01:03.700
Der Leitfaden richtet sich
an Eigentümer, Bauherren,

00:01:03.900 --> 00:01:06.360
Nutzende von Gebäuden,

00:01:06.560 --> 00:01:10.440
Mitarbeitende der
Bauverwaltungen des Bundes,

00:01:10.640 --> 00:01:12.960
der Länder und der Kommunen.

00:01:13.260 --> 00:01:16.620
Er richtet sich außerdem an Vertretungen
von Menschen mit Behinderungen,

00:01:16.820 --> 00:01:21.740
wie Schwerbehindertenvertretungen,
Verbände, Selbstverwaltungen,

00:01:21.940 --> 00:01:29.120
an freiberuflich tätige Architektinnen,
Landschafts- und Innenarchitekten

00:01:29.320 --> 00:01:31.140
sowie andere Planende,

00:01:31.340 --> 00:01:35.680
die mit der Durchführung
von Hochbaumaßnahmen

00:01:35.880 --> 00:01:39.240
oder Außenanlagen beauftragt sind.

00:01:39.640 --> 00:01:42.280
Das wesentliche Ziel
dieser Website ist,

00:01:42.480 --> 00:01:47.840
die Anforderungen an die
bauliche Barrierefreiheit darzustellen.

00:01:48.140 --> 00:01:59.840
Das inklusive Planen
schafft die Grundlagen

00:02:00.040 --> 00:02:03.580
für die Planung einer
gebauten barrierefreien Umwelt.

00:02:03.880 --> 00:02:10.380
Diese ermöglicht für alle Menschen
eine gleichberechtigte Teilhabe,

00:02:10.580 --> 00:02:14.540
unabhängig von ihren
Bedarfen und Fähigkeiten.

00:02:14.840 --> 00:02:19.140
Das Recht auf Barrierefreiheit
ist ein Menschenrecht.

00:02:19.440 --> 00:02:21.520
Teilhabe und Inklusion
werden erst durch Barrierefreiheit

00:02:21.720 --> 00:02:25.080
und den systematischen
Abbau von Barrieren

00:02:25.280 --> 00:02:31.460
innerhalb der
gebauten Umwelt ermöglicht.

00:02:33.320 --> 00:02:40.580
Die gleichstellungsrechtlichen Vorgaben
an barrierefreies Bauen

00:02:40.780 --> 00:02:42.660
gehen neben der
Selbstverpflichtung nach

00:02:42.860 --> 00:02:45.660
§ 8 Behindertengleichstellungsgesetz

00:02:45.860 --> 00:02:48.700
auf die
UN-Behindertenrechtskonvention zurück:

00:02:49.000 --> 00:02:55.180
Bund, Länder und Kommunen
tragen als Bauherren und Arbeitgeber

00:02:55.380 --> 00:03:02.700
gemeinsam mit allen
am Planungsprozess Beteiligten

00:03:02.900 --> 00:03:04.960
die Verantwortung,

00:03:05.160 --> 00:03:10.200
Grundrechte wie
Nichtdiskriminierung,

00:03:10.400 --> 00:03:14.540
Gleichbehandlung und
Teilhabe umzusetzen.

00:03:14.840 --> 00:03:17.840
Für Menschen mit Behinderungen

00:03:18.040 --> 00:03:21.960
wird das grundgesetzliche
Benachteiligungsverbot

00:03:22.160 --> 00:03:24.480
nach Art. 3 Abs. 3

00:03:24.680 --> 00:03:28.720
durch die Vorschriften des
Behindertengleichstellungsgesetzes

00:03:28.920 --> 00:03:31.400
konkretisiert.

00:03:31.700 --> 00:03:35.780
In jedem einzelnen Bundesland
gehen vergleichbare Vorgaben

00:03:35.980 --> 00:03:39.380
aus den
Behindertengleichstellungsgesetzen

00:03:39.580 --> 00:03:43.200
der einzelnen Länder hervor.

00:03:45.180 --> 00:03:48.400
Der Leitfaden
ermöglicht es Planern,

00:03:48.600 --> 00:03:53.720
ihre Entscheidungen systematisch
zu dokumentieren und nachzuweisen

00:03:53.920 --> 00:03:59.560
und Barrierefreiheit
fachgerecht zu berücksichtigen.

00:04:00.160 --> 00:04:12.420
Eine einheitliche Dokumentation ist,
als „Konzept Barrierefreiheit“,

00:04:12.620 --> 00:04:22.040
gut überprüfbar und ermöglicht so
eine rechtskonforme Umsetzung.

00:04:22.340 --> 00:04:25.660
Der Leitfaden besteht
aus den drei Teilen

00:04:25.860 --> 00:04:31.700
„Grundlagen“, „Konzept Barrierefreiheit“
und „Handlungsfelder“.

00:04:34.120 --> 00:04:36.740
Im Teil „Grundlagen“

00:04:36.940 --> 00:04:40.140
werden die unterschiedlichen
rechtlichen Anforderungen

00:04:40.340 --> 00:04:46.800
an das barrierefreie Bauen
verständlich zusammengeführt.

00:04:47.100 --> 00:04:51.580
Diese Anforderungen stammen aus den
verschiedenen Bereichen des Rechts,

00:04:51.780 --> 00:04:55.020
insbesondere des
Gleichstellungsrechts,

00:04:55.220 --> 00:05:01.400
Bauordnungsrechts,
Sozial‑ und Arbeits­schutzrechts.

00:05:01.900 --> 00:05:07.520
Die Bundes‑ und Landesgesetze

00:05:07.720 --> 00:05:09.640
sind gleichrangig
und bestehen nebeneinander.

00:05:09.940 --> 00:05:11.520
Dabei verweisen sie

00:05:11.720 --> 00:05:17.380
auf unterschiedliche
technische Anforderungen.

00:05:17.680 --> 00:05:22.040
Sie beziehen unterschiedliche
Nutzendengruppen ein.

00:05:22.340 --> 00:05:23.940
Sie umfassen
unterschiedliche rechtliche

00:05:24.140 --> 00:05:27.320
und daraus folgend bauliche,
Anwendungsbereiche.

00:05:27.620 --> 00:05:31.040
Um die verschiedenen Anforderungen
an das barrierefreie Bauen

00:05:31.240 --> 00:05:33.360
entsprechend den rechtlichen und
technischen Grundlagen umzusetzen,

00:05:33.560 --> 00:05:35.440
ist es notwendig,

00:05:35.640 --> 00:05:39.200
die unterschiedlichen
rechtlichen Anwendungsbereiche

00:05:39.400 --> 00:05:51.740
in der Baumaßnahme
zu prüfen und festzulegen.

00:05:53.660 --> 00:05:58.620
Der Teil „Konzept Barrierefreiheit“
liefert Hilfestellungen,

00:05:58.820 --> 00:06:02.560
wie die Anforderungen
des barrierefreien Bauens

00:06:02.760 --> 00:06:08.760
durchgehend und systematisch
in den Planungs- und Bauprozess

00:06:08.960 --> 00:06:10.680
einfließen können.

00:06:11.180 --> 00:06:17.940
Er erläutert
den Planungsprozess,

00:06:18.140 --> 00:06:21.060
die Systematik der Erstellung
des „Konzepts Barrierefreiheit“

00:06:21.260 --> 00:06:27.460
und zeigt Beispiele aus
einzelnen Leistungsphasen

00:06:27.660 --> 00:06:34.120
nach Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure.

00:06:34.620 --> 00:06:41.980
Dabei wird für jede
Leistungsphase festgelegt,

00:06:42.180 --> 00:06:45.260
welche Akteure im
Planungsprozess für

00:06:45.460 --> 00:06:50.900
Koordination, Erstellung
und Umsetzung zuständig sind

00:06:51.100 --> 00:06:54.360
und wer jeweils
zu beteiligen ist.

00:06:56.520 --> 00:07:01.240
Der Teil
„Handlungsfelder“ des Leitfadens

00:07:01.440 --> 00:07:03.780
gibt einen Überblick
über die Anforderungen

00:07:03.980 --> 00:07:05.840
an das barrierefreie Bauen.

00:07:06.140 --> 00:07:10.140
Dieser Teil gliedert sich
in 22 Handlungsfelder,

00:07:10.340 --> 00:07:16.760
die sich an der Struktur
der DIN 18040 Teil 1

00:07:16.960 --> 00:07:22.420
Barrierefreies Bauen für öffentlich
zugängliche Gebäude

00:07:22.620 --> 00:07:26.020
und weiteren technischen Vorgaben,
orientieren.

00:07:26.320 --> 00:07:29.680
Am Ende der einzelnen Kapitel

00:07:29.880 --> 00:07:32.740
finden sich die jeweiligen
Anforderungen an die Barrierefreiheit

00:07:32.940 --> 00:07:36.740
aus den Technischen Regeln
für Arbeitsstätten.

00:07:37.040 --> 00:07:39.340
Die Inhalte werden auch
mithilfe von

00:07:39.540 --> 00:07:46.260
Abbildungen gebauter Beispiele
veranschaulicht.

00:07:46.560 --> 00:07:51.800
Wir hoffen,
wir konnten Ihnen einen Einblick

00:07:52.000 --> 00:07:59.740
in die Anwendung des Leitfadens
Barrierefreies Bauen 2.0 vermitteln.

00:08:00.040 --> 00:08:02.140
Wenn Sie Fragen haben,

00:08:02.340 --> 00:08:05.760
wenden Sie sich gerne
über das Kontaktformular an uns.

00:08:06.060 --> 00:08:10.420
Für Hinweise sind wir dankbar.

