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Baukultur und Denkmalschutz

Barrierefreie Verbindung von denkmalgeschütztem altem Rathaus und denkmalgeschütztem ehemaligem Amtsgericht im Verwaltungsgericht Malchow

Der Begriff Baukultur beschreibt einen verantwortungsvollen Umgang bei der Veränderung der natürlichen oder gebauten Umwelt durch menschliche Leistungen. Ziel des Bundes ist es, gerade bei der Einbeziehung der Barierrefreiheit in architektonische und freiraumplanerische Konzepte, die Baukultur zu fördern und dabei auch wirtschaftlich um­zusetzen. Den Anspruch an Teilhabe als Grundrecht entwerferisch umzusetzen, stellt eine Herausforderung an die Kreativität der Planenden dar.

Barrierefreiheit und Denkmalschutz stellen gleichberechtigte Anforderungen an die Bauaufgaben. Barrierefreiheit in einem historischen Kontext zu erreichen, erfordert die Suche nach kreativen, maßgeschneiderten Lösungen, die nicht zwangsläufig mit den Belangen des Denkmalschutzes in Konflikt treten müssen. Eine im Einklang mit dem Denkmalschutz entwickelte, zeitgemäße Nutzung eines historischen Gebäudes stellt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine unumstrittene Quali­­tät dar. Anzustreben ist die Entwicklung selbstverständlicher Lösungen, die für alle einen Mehrwert darstellen.

Es ist das Ziel, durch kreativen Umgang mit den Vorgaben des barrierefreien Planens und Bauens und den Belangen des Denkmalschutzes zu einer barrierefreien, integrierenden Grundkonzeption einer Bauaufgabe zu gelangen, ohne wesentlich in die Bausubstanz einzugreifen. Eine frühzeitige Kommunikation zwischen allen Verfahrensbeteiligten ist hierbei die Voraussetzung, um gute Lösungen zu erreichen. Die Verfahrensbetei­li­gung wird in Verfahrensablauf nach RBBau beschrieben. 

vgl. Bundesstiftung Baukultur