
Gesetze
Beim barrierefreien Planen und Bauen wirken rechtlich Europäische Richtlinien (Richtlinie über die Öffentliche Auftragsvergabe), Völkerrecht im Rang von Bundesrecht (UN-Behindertenrechtskonvention), Bundesgesetze (Behindertengleichstellungsgesetz, Sozialgesetzbuch Neun, Sozialgesetzbuch Sieben, Arbeitsschutzgesetz) und weitere materiellen Gesetze bzw. Bundesrecht, Arbeitsstättenverordnung zusammen mit Landesgesetzen (Landesgleichstellungsgesetz und Landesdenkmalschutzgesetz) und Baurecht (Landesbauordnung und Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen der Länder). Für die bauliche Umsetzung der Barrierefreiheit sind die folgenden Grundlagen maßgeblich: