Inklusiv denken und für alle Menschen planen

 

Ziel des inklusiven Planens und Bauens ist, die Grundlagen für die Planung einer gebauten barrierefreien Umwelt zu schaffen, die für alle Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht, unabhängig von ihren Bedarfen und Fähigkeiten.

Das Recht auf Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 liegt in Deutschland der Fokus auf einem sozialen und menschenrechtlichen Modell von Behinderungen:

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können.“ (Art. 1 UN-BRK)

Diese Definition verdeutlicht, dass eine Behinderung erst in der Wechselwirkung mit der gebauten Umwelt entsteht, die die Teilhabe einschränkt.

Nach dem Verständnis des menschenrechtlichen Modells entsteht Behinderung durch vorenthaltene Rechte (vgl. Degener 2015). Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Rechtssubjekte zu achten.

Das Verständnis von Behinderung ist ein dynamischer Prozess

Während zuvor bei dem medizinischen Modell die individuellen Defizite im Vordergrund standen, rücken nun die äußeren Barrieren zunehmend in den Fokus. Behinderung basiert damit nicht nur auf dem medizinischen Hintergrund der Beeinträchtigung, sondern in erheblichem Umfang auch auf den gelebten Erfahrungen im Umgang mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Das Ausmaß einer Behinderung wird maßgeblich von diesen Barrieren bestimmt. Diesem Grundgedanken folgen das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) muss die barrierefrei gebaute Umwelt „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sein (§ 4 BGG).

Um umweltbedingte räumliche und bauliche Barrieren zu vermeiden, kann es hilfreich sein, die Perspektive zu wechseln und mitfühlend und empathisch die der Nutzenden einzunehmen.

Was bedeutet „Design für alle“?

„Design für alle“ ist ein Konzept für die Planung und Gestaltung von Produkten und Umgebungen (z. B. Gegenstände, Gebäude, öffentliche Wege, Straßen und Plätze, Anlagen und technische Einrichtungen), das es allen Menschen erlaubt, diese Produkte und Umgebungen so weit wie möglich ohne individuelle Anpassung oder eine besondere Assistenz zu benutzen“ (BMAS 2011: 78). „Design für alle“ eignet sich als Planungsansatz und ermöglicht, auf der Grundlage von Handlungskriterien Lösungen zu entwickeln, die gebrauchsfreundlich, anpassbar, nutzerorientiert und attraktiv sind.

Gut zu wissen

DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ verfolgt einen Ansatz des „Design für alle“.