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Die Barrierefreiheit ist eines der Elemente des nachhaltigen Bauens und als solches eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen, gebauten Umwelt.
Das Ziel des nachhaltigen Bauens nach dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen für Bundesbauten ist, Gebäude so zu errichten und zu betreiben, dass sie wirtschaftlich, ökologisch, städtebaulich wie gesellschaftlich zukunftsfähig sind. In dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen werden allgemein die Ziele beschrieben, festgelegt und erklärt.
Die entwickelten Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) spiegeln die Vielschichtigkeit der Planungsprozesse wider. Dort werden die einzelnen Bewertungsanforderungen ausführlich hinterlegt. Barrierefreiheit ist ein Bewertungskriterium innerhalb der Hauptkriteriengruppe soziokulturelle / funktionale Qualität.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Maßgeblich ist die Möglichkeit der Nutzung und Zugänglichkeit für alle Menschen. Die barrierefreie Gestaltung der öffentlich zugänglichen Bereiche wird als Grundvoraussetzung eingestuft. Das über dieser Mindestanforderung liegende Maß der barrierefreien Gestaltung, insbesondere bei Arbeitstätten, wird honoriert.
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen baut auf den Vorgaben des Leitfadens Barrierefreies Bauen auf. Beispielsweise bildet die Erstellung der in diesem Leitfaden beschriebenen Bedarfsplanung Barrierefreiheit, des Konzeptes Barrierefreiheit und des Nachweises Barrierefreiheit eine Voraussetzung für eine höhere Bewertung. Barrierefreiheit im Verfahrensablauf nach RBBau.
Die Bewertungssysteme für verschiedene Gebäudetypologien und Freianlagen werden fortlaufend aktualisiert und über das Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht.