
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende des Jahres 2023 in Deutschland über 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen – dies entspricht einem Anteil von etwa 9,3 % der gesamten Bevölkerung.
Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Darüber hinaus gibt es viele Menschen, die dauerhaft oder temporär eine Beeinträchtigung haben. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist in Zukunft weiterhin mit einem kontinuierlichen Zuwachs an Menschen mit spezifischen Bedarfen an die gebaute Umwelt zu rechnen.
Um Vorgaben für das Planen und Bauen definieren zu können, wurden die Bedarfe entsprechend ihrer Wechselwirkung mit der gebauten Umwelt unter vier Aspekten der Barrierefreiheit zusammengefasst. Zur Darstellung dieser vier Aspekte der Barrierefreiheit wurden Piktogramme gewählt. Auf diese Weise entsteht eine Systematik, mit der einerseits in der Ausarbeitung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT alle Bedarfe berücksichtigt werden, andererseits aber auch auf spezifische Bedarfe baulich reagiert werden kann.
Motorik, Kondition und Anthropometrie
Dieser Aspekt umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit dauerhaft oder zeitweilig reduziertem Bewegungsvermögen, vor allem der Arme, Beine und Hände, Menschen, die Mobilitätshilfen oder Rollstühle nutzen, die klein- oder großwüchsig sind, keine übliche Anthropometrie aufweisen, wie beispielsweise Kinder, sowie Menschen, die über eine reduzierte Kondition verfügen (z. B. alters- oder krankheitsbedingt) oder auch Kinderwagen oder Gepäck transportieren.
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs
- Ausreichender Platzbedarf (z. B. bei Fluren, Abstellflächen oder Wartebereichen)
- Notwendigkeit von niveaugleichen Übergängen (Schwellenlosigkeit)
- Durchgängige barrierefreie horizontale sowie vertikale Erschließung (mithilfe von Aufzügen, Rampen oder geneigten Wegen)
- Beachten von geometrischen Anforderungen (z. B. Handlaufhöhen, Unterfahrbarkeit von Sanitärausstattung), Bewegungsflächen (z. B. vor Türen) oder Höhen von Bedienungselementen (wie Klingelanlagen oder Taster)
- Einhalten der angemessenen geringen Kraftanwendung (wie bei Bedienung der Türen)
- Berücksichtigung eingeschränkter Ausdauer (z. B. durch Angebot von Sitzgelegenheiten)
Visuelle Wahrnehmung
Dieser Aspekt umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit erheblich reduziertem Sehvermögen, jedoch möglicher visueller Orientierung und Informationsaufnahme, mit vollständigem oder fast vollständig ausgefallenem Sehvermögen (blinde Menschen); Orientierung und Information erfolgen daher primär taktil und akustisch, gegebenenfalls wird ein Langstock oder Blindenführhund benutzt.
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs
- Aufbau von Orientierungs- und Leitsystemen (visuell wie taktil) und deren Durchgängigkeit
- Vermittlung von Informationen über mehrere Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. akustische und visuelle Signale oder taktil und visuell erkennbare Markierungen)
- Vermeidung von Gefahren und Hindernissen (Einhaltung der lichten Durchgangshöhe und z. B. der Abstände zwischen Leitelementen und Bänken oder Fahrradständern)
- Einsatz von Kontrast und Licht (z. B. als Akzentuierung von wichtigen Informationen)
- Haptische und taktile Erkennbarkeit (z. B. von Aufmerksamkeitsfeldern und Sonstigen Leitelementen)
Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, ob sich Menschen in einem Gebäude regelmäßig (Beispiel Arbeitsstätte) oder selten bis einmalig aufhalten und bewegen (Beispiel öffentlich zugängliches Gebäude) und wie sie mit der Gebäudestruktur bekannt sind, da die Anforderungen an die notwendige Unterstützung entsprechend unterschiedlich sein können. Die Gestaltung in öffentlich zugänglichen Bereichen muss alle potenziellen Nutzergruppen erreichen.
Auditive Wahrnehmung
Dieser Aspekt umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit erheblich reduziertem oder ausgefallenem Hörvermögen.
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs
- Vermittlung von Informationen über mehrere Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. akustische und visuelle Signale)
- Planung der baulichen Akustik (beispielsweise der Reduktion der Störgeräusche, niedrige Nachhallzeiten) mit dem Ziel von guter Sprachverständlichkeit
- Einsatz unterstützender technischer Systeme (wie etwa induktiver Höranlagen, Funksysteme, Infrarotübertragungen), die mit den Hörgeräten gekoppelt werden können
- Stimmige Ausleuchtung (wie beispielsweise des Platzes für die Sprachdolmetschenden)
- Ein Teil der Menschen kommuniziert in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Seit 2002 ist die DGS gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt, ebenso wie lautsprachbegleitende
Gebärden (vgl. § 6 BGG)
Kognitive Fähigkeiten
Dieser Aspekt umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen, die neue oder komplexe Informationen schwer verstehen und beurteilen können, Menschen mit reduzierter Orientierungsfähigkeit
und Gedächtnisleistung, Menschen, die neue Fertigkeiten schwer oder nicht erlernen und anwenden können oder die älter und demenzerkrankt sind und aufgrund der demografischen Entwicklung eine sehr stark wachsende Personengruppe darstellen.
Im Alter verlangsamen sich sowohl die Denk- als auch die Handlungsprozesse.
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs
- Verbesserung der Orientierung (insbesondere in komplexen Grundrissstrukturen wie Krankenhäusern oder Verwaltungen)
- Klar strukturierte Erschließungssysteme (z. B. Hierarchisierung der Wege, Lage der Aufzüge neben den Treppen)
- Klare, überschaubare Grundrissgestaltung (z. B. durch Sichtbezüge nach innen und außen)