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Das barrierefreie Planen und Bauen ist durch seine Vielschichtigkeit gekennzeichnet. Dies betrifft sowohl die Vorgaben der verschiedenen Nutzungsbereiche, als auch die Phasen der Planungsprozesse. Teilweise werden verschiedene rechtliche Grundlagen gleichzeitig berührt, teilweise sind diese nur für einzelne Gebäudeteile maßgeblich. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Verfahrensprozess sind nicht immer durchgängig geregelt, sie können wechseln oder es bestehen verschiedene.
Einschränkungen treten bei Menschen in den unterschiedlichsten Formen auf, die wiederum ein breites Spektrum von Anforderungen an die Umgebung stellen. Um Vorgaben für das Planen und Bauen definieren zu können, wurden in Anlehnung an die DIN 18040-1 die Bedürfnisse der Menschen mit verschiedensten Einschränkungen, entsprechend ihren Erfordernissen an die gebaute Umwelt, in vier Gruppen zusammengefasst. Menschen mit Einschränkungen
Die Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen verdeutlicht und erklärt die rechtliche Verankerung des barrierefreien Planens und Bauens.