
Wechselwirkungen
Denkmalschutz
Barrierefreiheit und Denkmalschutz stellen gleichberechtigte Anforderungen an die Bauaufgaben. Barrierefreiheit in einem historischen Kontext zu erreichen, erfordert die Suche nach kreativen, maßgeschneiderten Lösungen, die nicht zwangsläufig mit den Belangen des Denkmalschutzes in Konflikt treten müssen.
Eine im Einklang mit dem Denkmalschutz entwickelte, zeitgemäße Nutzung eines historischen Gebäudes stellt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine unumstrittene Qualität dar.
Anzustreben sind Lösungen, die sich selbstverständlich einfügen und für alle Menschen einen Mehrwert bieten.
Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen ist in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert, wie beispielsweise im Denkmalschutzgesetz von Berlin: „Die Denkmalbehörden berücksichtigen bei ihren Entscheidungen die Belange von Menschen mit Behinderungen“ (§ 11 Abs. 6 DSchG Bln 1995/2021v).
Durch kreativen Umgang mit den Vorgaben des barrierefreien Planens und Bauens und den Belangen des Denkmalschutzes sollte es gelingen, eine barrierefreie, integrierende Grundkonzeption einer Bauaufgabe zu entwickeln, ohne wesentlich in die Bausubstanz einzugreifen. Eine Voraussetzung für gute Lösungen ist hierbei eine frühzeitige Kommunikation mit allen am Planungsverfahren Beteiligten.
Beim Denkmalschutz gilt es, sich im Detail die wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals anzuschauen, mögliche Potenziale zu eruieren und so gemeinsam z. B. mit der Unteren Denkmalschutzbehörde mithilfe von Varianten Kompromisse zu finden. Mit Blick auf die Barrierefreiheit sollten die Beteiligten bei einer entsprechenden Baumaßnahme erörtern, welche Spielräume bei den Auflagen zum Denkmalschutz genutzt werden können. Ziel sollte sein, im Rahmen einer integralen Planung gemeinsam, z. B. über einen iterativen Entwurfsprozess, eine von allen Beteiligten getragene individuelle Lösung zu finden und umzusetzen. Das bedeutet, dass den Beteiligten Varianten vorgestellt werden, um sie intensiv zu diskutieren und in einem iterativen Entwurfsprozess immer wieder zu überprüfen, anzupassen oder auch zu verwerfen.
Wirtschaftlichkeit
Die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt stellt einen Mehrwert für alle dar bzw. erhöht den allgemeinen Nutzungskomfort. Die Kostenintensität des barrierefreien Bauens wird immer noch überschätzt und nicht in Relation zum Lebenszyklus des Gebäudes und zur volkswirtschaftlichen Dimension gesetzt.
Allgemein lässt sich feststellen, dass intelligente und integrierte Planungen die Kosten maßgeblich reduzieren können. So sollten die Maßnahmen für Barrierefreiheit stets gemeinsam mit anderen Anforderungen konzipiert werden. Die benötigten Bewegungsflächen können dort vorgesehen und entsprechend geplant werden, wo z. B. ein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Beispielhaft seien hier auch barrierefreie WCs als Familientoiletten mit Wickeltisch genannt oder taktile Leitsysteme als Grundlage eines insgesamt leicht und intuitiv erfassbaren Leit- und Orientierungssystems. Schlüssige, nachrüstbare Konzepte, die von Anfang an geplant und umgesetzt werden, verhindern Kostensteigerungen oder aufwendige Umbaumaßnahmen in der Zukunft.
Nachhaltiges Bauen
Die Barrierefreiheit ist ein wesentliches Kriterium des nachhaltigen Bauens und als solches eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen, gebauten Umwelt. Ziel des nachhaltigen Bauens ist, Gebäude so zu errichten und zu betreiben, dass sie wirtschaftlich, ökologisch, städtebaulich und gesellschaftlich zukunftsfähig sind. Die entwickelten Kriterien des BNB für Bundesgebäude spiegeln die Vielschichtigkeit der Planungsprozesse wider. Die einzelnen Bewertungsanforderungen sind dort ausführlich und überprüfbar hinterlegt. Barrierefreiheit ist ein Bewertungskriterium innerhalb der Hauptkriteriengruppe „Soziokulturelle und funktionale Qualität“. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ. Maßgeblich ist die Möglichkeit der Nutzung und Zugänglichkeit für alle Menschen. Die barrierefreie Gestaltung nach geltenden Vorgaben wird als Grundvoraussetzung eingestuft. Das über dieser Mindestanforderung liegende Maß der barrierefreien Gestaltung wird honoriert. Berücksichtigt wird auch die Erstellung der KONZEPTE BARRIEREFREIHEIT.
Brandschutz
Die Menschen, die ein Gebäude nutzen, sollen dies nach dem sogenannten Prinzip der Selbstrettung (vgl. BMI 2019) verlassen können, ohne in eine gefährliche Situation oder in sonstige widrige Umstände zu geraten. Dies gilt auch für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen. Im Sinne der Behindertengleichstellungsgesetze ist es notwendig, eine barrierefreie, gegebenenfalls assistierte Selbstrettung für alle zu ermöglichen. Bei der Planung müssen die notwendigen Konsequenzen und daraus resultierenden Maßnahmen von Beginn an untersucht und berücksichtigt werden. Anforderungen, die sich aus der Barrierefreiheit ergeben, müssen in die Brandschutzkonzepte, die Brandschutzordnungen bzw. die Evakuierungskonzepte einfließen. Ausschließlich betrieblich organisatorische Lösungen sind zu vermeiden und im Bestand nur dort anzuwenden, wo nachweislich keine andere Variante möglich ist oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umgesetzt werden kann.
Von Anfang an müssen zwischen den Planenden (Objektplanung, Brandschutz, Arbeitssicherheit, Barrierefreiheit) und den zukünftigen Nutzenden der jeweiligen Anlage fachübergreifende Abstimmungen erfolgen und in schlüssige Planungen überführt werden.