Mikrofone sind am Tresen in optimaler Position (nahe am Mund der sprechenden Personen) zu fixieren. Bei Bedarf können auch mobile Induktionsanlagen eingesetzt werden.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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10 Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume
"Bei Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und ähnlichen Einrichtungen muss mindestens jeweils eine Einheit auch für blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhlnutzer zugänglich und nutzbar sein."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.6
10.3 Nutzung
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
An Tresen muss es sowohl für die Gäste als auch für die Beschäftigten ausreichend Möglichkeiten zum Sitzen und zum Stehen geben. Die Tresen sind so zu gestalten, dass sie sich in einer Breite von 90 cm unterfahren lassen. Dies ermöglicht Menschen im Rollstuhl die Kommunikation auf Augenhöhe.
Die Angaben zur Tiefe sind der Abbildung zu entnehmen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6
Serviceschalter mit geschlossenen Verglasungen und Gegensprechanlagen sind in lautem Umfeld und zur Behandlung vertraulicher Angelegenheiten mit einer örtlich eng begrenzt wirkenden, induktiven Höranlage auszustatten und mit standardisierten Piktogrammen zu kennzeichnen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6
Störgeräusche im Raum sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise durch entsprechende akustische Maßnahmen zu minimieren.
a. Baulicher Handlungsbedarf _ Auditive Wahrnehmung
Bei der Gestaltung von Anlagen zur Personenkontrolle (Durchleuchtungsanlagen) ist zu prüfen, ob sie auch für Menschen im Rollstuhl und andere Personen mit Mobilitätseinschränkungen ihrem Zweck entsprechend adäquat nutzen lassen.
Auch elektronische Bezahlsysteme müssen erreichbar positioniert werden.


