Serviceschalter und Informationstheken müssen für alle Menschen gleichermaßen entsprechend zu nutzen sein. Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass diese zentralen Anlaufpunkte gut zu finden sind. Die Anzahl der barrierefreien Beratungsplätze und Warteräume ist je nach Nutzung festzulegen.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen.
Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt.
In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise
10 Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume
"Bei Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und ähnlichen Einrichtungen muss mindestens jeweils eine Einheit auch für blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhlnutzer zugänglich und nutzbar sein."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.6

10.1 Bedarf und Anordnung
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Es ist jedoch immer mindestens ein Platz barrierefrei auszubilden.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6
