• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

11 Ausstattungselemente innen und außen

"Ausstattungselemente […] dürfen nicht so in Räume hineinragen, dass die nutzbaren Breiten und Höhen eingeschränkt werden. Ist ein Hineinragen nicht vermeidbar, müssen sie so ausgebildet werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.5.4

11.4 Auffinden und Erkennen

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Um Verletzungen vorzubeugen, ist es besonders für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung wichtig, Ausstattungselemente zu finden und zu erkennen. Dabei ist unter anderem auf eine kontrastreiche Gestaltung zu achten.

Blinde Menschen müssen Ausstattungselemente mit dem Langstock ertasten können. Dies ist gewährleistet, wenn die Elemente beispielsweise

  • bis auf den Boden reichen,
  • maximal 15 cm über dem Boden enden, 
  • über einen ertastbaren (mindestens 3 cm hohen) Sockel verfügen, der die Umrisse projiziert, und/oder
  • über eine Tastleiste in maximal 15 cm Höhe verfügen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.4

Darstellun drei Varianten der tastbare Gestaltung mit Maßangaben
Beispielhafte barrierefreie Gestaltung von Ausstattungselementen (Maßangaben in cm)
Darstellung vom Ausstattungselement in eindeutig zonierten Möblierungsbereichen
Beispielhafte barrierefreie Gestaltung von Ausstattungselementen in eindeutig zonierten Möblierungsbereichen außerhalb der Bewegungsflächen (Maßangaben in cm)

Transparente Ausstattungselemente und Glasflächen müssen durch visuell kontrastierende Markierungsstreifen über die ganze Breite in 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm Höhe so ausgebildet werden, dass die Markierungsstreifen auch bei wechselnden Hintergründen und Lichtverhältnissen wirksam sind. Die empfohlene Breite der Sicherheitsmarkierungen beträgt jeweils 8 cm.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.4
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.5