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  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

11. Ausstattungselemente innen und außen

Nutzbarkeit
"Ausstattungselemente wie Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben dürfen nicht so in Räume hineinragen, dass die nutzbaren Breiten und Höhen eingeschränkt werden. Ist ein Hineinragen nicht vermeidbar, müssen sie so ausgebildet werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können."

11.4 Nutzbarkeit

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Für Sitzelemente sollten die Sitzhöhen zwischen 45 und 47 cm betragen.

vgl. DIN 18040 3:2014 12, Kapitel 6.1

Lehnen für Arm und Rücken sind zumindest bei einem Teil der Sitzelemente vorzusehen. Für Rückenlehnen ist eine Neigung von 105 ° zur Sitzfläche vorteilhaft.

Für kleinwüchsige Menschen und Kinder sind Bänke mit einer Sitzhöhe und einer Sitztiefe von 30 cm gut nutzbar.

vgl. DIN 18040 3:2014 12, Kapitel 6.1

Die Sitzfläche sollte horizontal, jedoch keinesfalls in Richtung Rückenlehne geneigt sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen das Aufstehen zu erleichtern.

Armlehnen befinden sich idealerweise in einer Höhe von 65-70 cm über dem Boden. Die Abrundung von Sitzvorderkanten ermöglicht bequemes Sitzen. Zur Förderung der Kommunikation sollte neben Sitzelementen eine Ruhefläche für Rollstuhlfahrer vorgesehen werden. Diese sollte mindestens 90 × 130 cm groß und barrierefrei zugänglich sein. Kapitel 17 – Räume für Veranstaltungen.

Die benutzbare Höhe der Ausstattungelemente ist der Ergonomie der Nutzer anzupassen. Es ist von einer Bedienhöhe von 85 cm auszugehen (Kapitel 12.1 – Bedienelemente und Kommunikationsanlagen). Die Lesehöhe liegt zwischen 1,20 und 1,40 m. Die taktilen Beschriftungen können bei einer tieferen Anbringung in einem Winkel von 30 bis 45° aus der Vertikalen zur Wand liegen, um eine ergonomische Handhaltung zu ermöglichen.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Höhenverstellbare Sitzmöbel und Garderoben im Blindeninstitut Regensburg
Höhenverstellbare Sitzmöbel/Garderoben – Blindeninstitut Regensburg (Georg • Scheel • Wetzel Architekten, Foto: Stefan Müller)