Die Platzierung von Bedienelementen und Kommunikationsanlagen ist im Zusammenhang mit dem Leitsystem für alle, insbesondere für Menschen mit visuellen Einschränkungen, zu bestimmen. Kommunikationsanlagen werden in der Regel an das Leitsystem angeschlossen.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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12 Bedienelemente und Kommunikationsanlagen
"Bedienelemente und Kommunikationsanlagen, die zur zweckentsprechenden Nutzung eines Gebäudes erforderlich sind, sind so zu gestalten, dass sie barrierefrei zu erkennen, zu erreichen und zu nutzen sind."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.5.1
12.4 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Bedienelemente sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip zu gestalten, optisch kontrastierend und zusätzlich taktil oder akustisch erkennbar.
Damit die Bedienelemente leichter gefunden werden, müssen sie grundsätzlich innerhalb eines Gebäudes jeweils an der gleichen Stelle angebracht werden. Unterstützend kann eine punktuelle Beleuchtung zum Einsatz kommen, wobei mögliche Blendungen zu vermeiden sind.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.2
Bedienungsanweisungen müssen einfach zu erkennen und zu lesen sein. Dabei ist die Sichthöhe von Rollstuhlnutzenden und von Kindern zu berücksichtigen, die bei 120 bis 140 cm liegt.
Gegensprechanlagen
Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch, beispielsweise durch ein Lichtsignal, anzuzeigen, damit Menschen mit einer auditiven Einschränkung erkennen, wann sie sprechen können.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.3
Vorzugsweise sind Anlagen einzubauen, bei denen sich die Lautstärke des Signals automatisch an die Umgebungsgeräusche anpasst.