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12. Bedienelemente und Kommunikationsanlagen

"Bedienelemente und Kommunikationsanlagen, die zur zweckentsprechenden Nutzung des Gebäudes durch die Öffentlichkeit erforderlich sind, müssen barrierefrei erkennbar, erreichbar und nutzbar sein."

12.2 Nutzbarkeit

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Die Platzierung der Bedienelemente und Kommunikationsanlagen ist im Zusammenhang mit dem Leitsystem zu bestimmen.

vgl. DIN18040-1:2010-10 Kapitel 4.5

Um das Auffindung von Bedienelementen zu erleichtern, sollten diese jeweils an der gleichen Stelle angebracht werden. Die Bedienelemente sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, optisch kontrastierend und zusätzlich taktil oder akustisch erkennbar zu gestalten.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5

Unterstützend kann eine punktuelle Beleuchtung zum Einsatz kommen. Mögliche Blendungen sind zu vermeiden.

Eine unbeabsichtigte Auslösung muss ausgeschlossen werden. Der ausschließliche Einsatz von Sensortastern, Touchscreens oder berührungslosen Bedienelementen ist nicht geeignet.

vgl. DIN 18040-1:2010-10 Kapitel 4.5.2

Die maximal aufzuwendende Bedienkraft sollte zwischen 2,5 und 5 N (Newton) liegen. Die Auslösung sollte akustisch, optisch oder gegebenenfalls auch haptisch (zum Beispiel durch Schalterstellung) eindeutig angezeigt werden. Komplizierte Bewegungsabläufe sind zu vermeiden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5

Kommunikationsanlagen wie Notruf- oder Gegensprechanlagen müssen in die barrierefreie Gestaltung mit einbezogen werden, damit sie für alle erkennbar, auffindbar, erreichbar und nutzbar sind. Grundsätzlich ist das Zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.3

Die Kommunikationsanlagen werden in der Regel an die Leitsysteme angeschlossen.

Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch, bei­spielsweise durch ein Lichtsignal, anzuzeigen, damit Menschen mit einer audi­tiven Einschränkung erkennen, wann sie sprechen können. Vorzugs­weise sind Anlagen einzubauen, bei denen sich die Lautstärke des Nutzer­signals automatisch den Umgebungsgeräuschen anpasst (siehe Kapitel 2.11 - Auditive Wahrnehmung)

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.3

Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe muss die Freigabe visuell und akustisch signalisiert werden (Kapitel 8.3).

Die Bedienungsanweisungen müssen einfach zu erkennen und zu lesen sein. Die Sichthöhe von Rollstuhlfahrern und Kindern ist zu berücksich­tigen (zwischen 120 und 140 cm).

Bei der Planung für eine konkrete Person, wie beispielsweise bei der Ausstattung eines Arbeitsplatzes, können gegebenenfalls integrierte Systeme zu einem deutlich höheren Bedienkomfort beitragen. Die Bedienung von Tür- und Fensteröffnern sowie Steuerung von Licht, Lüftung, Sonnenschutz oder Heizung könnte angepasst an die Fähigkeiten des Mitarbeiters über ein Funksteuerungselement oder per PC / Handschalter erfolgen.