Eine barrierefreie Gestaltung und Anordnung von Fenstern sind in den Räumen wichtig, in denen sich die Nutzerinnengruppen länger aufhalten und die Fenster selbst öffnen und schließen. Dies betrifft beispielsweise Arbeits- und Beherbergungsstätten. Hier ist in Anlehnung an den Wohnungsbau zu empfehlen, mindestens ein Fenster im Raum barrierefrei auszubilden.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
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Anwendungshinweise
13 Fenster und Glasflächen
"Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arre-tieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen."
ArbStättv Anhang Punkt 1.6 (1)

13.1 Bedarf und Anordnung
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.