- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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12 Bedienelemente und Kommunikationsanlagen
"Bedienelemente und Kommunikationsanlagen, die zur zweckentsprechenden Nutzung eines Gebäudes erforderlich sind, sind so zu gestalten, dass sie barrierefrei zu erkennen, zu erreichen und zu nutzen sind."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.5.1
12.3 Nutzung
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Kommunikationsanlagen wie Notruf- oder Gegensprechanlagen sind in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen, damit alle Menschen sie erkennen, auffinden, erreichen und nutzen können. Grundsätzlich ist dabei das Zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.3
Die maximal aufzuwendende Kraft zum Bedienen der Elemente ist zwischen 2,5 und 5 N (Newton) festgelegt. Das Auslösen einer Bedienfunktion ist akustisch, optisch oder gegebenenfalls auch haptisch (z. B. durch Schalterstellung) eindeutig anzuzeigen. Komplizierte Bewegungsabläufe sind zu vermeiden.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.2
Die in die Bedienelemente integrierte Software ist so zu gestalten, dass sie für viele Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich ist. Dies gilt im Übrigen auch für die Erstinformation auf der Website einer Behörde oder einer Institution.
2. Orientierungs- und Leitsysteme _ Beschilderungen und Beschriftungen
vgl. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
Bei der Planung für eine bestimmte Person, wie beispielsweise bei der Ausstattung eines individuellen Arbeitsplatzes, können gegebenenfalls integrierte Systeme zu einem deutlich höheren Bedienkomfort beitragen. Das Bedienen von Tür- und Fenstergriffen sowie die Steuerung von Licht, Lüftung, Sonnenschutz oder Heizung können – angepasst an die Fähigkeiten der Beschäftigten – über ein Funksteuerungselement oder per PC beziehungsweise Handschalter erfolgen.