• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

12 Bedienelemente und Kommunikationsanlagen

"Bedienelemente und Kommunikationsanlagen, die zur zweckentsprechenden Nutzung eines Gebäudes erforderlich sind, sind so zu gestalten, dass sie barrierefrei zu erkennen, zu erreichen und zu nutzen sind."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.5.1

12.2 Geometrie, Platzbedarf und Erreichbarkeit

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Die Bedienelemente müssen für alle Nutzergruppen gut und sicher zu erreichen sein. Deshalb müssen sie

  • schwellen- und stufenlos zugänglich sein,
  • für Rollstuhlnutzende eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm beziehungsweise 150 × 120 cm (ohne Richtungswechsel) sowie eine seitliche Anfahrbreite von 50 cm aufweisen, 
  • mindestens in einer Höhe von 15 cm zu unterfahren sein, wenn sie von vorne anzusteuern sind,
  • über eine Greif-/Bedienhöhe von 85 cm verfügen (mehrere Bedienelemente übereinander können in einer Höhe von 85 bis 105 cm angeordnet sein) und
  • insbesondere für Menschen visullen Einschränkungen an die Leitsysteme angebunden sein

 

c. Geometische Angaben

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.1 und 4.5.2

 

 

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

In Arbeitsstätten ist eine Bewegungsfläche von 120 × 150 cm ausreichend, wenn das Bedienelement unterfahren werden kann.