Die Augenhöhe einer (gegebenenfalls einen Rollstuhl nutzenden) sitzenden Person beträgt ca. 120 cm.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen.
Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt.
In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise
13 Fenster und Glasflächen
"Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arre-tieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen."
ArbStättv Anhang Punkt 1.6 (1)
13.2 Geometrie und Platzbedarf
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Eine ungestörte Blickbeziehung ins Freie ist möglich, wenn die Brüstung ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig ist.
vgl. DIN 18040-2:2011-09, Kapitel 5.3.2
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten muss für Rollstuhlnutzende, die die Fenster manuell bedienen können, vor den Fenstern ein Gang mit einer Breite von mindestens 90 cm freigehalten werden.