• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

3 Gehwege und äußere Erschließungsflächen

„Gehwege müssen ausreichend breit sein für die Nutzung mit dem
Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall.(...) Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Blindenstock leicht und sicher wahrgenommen werden können."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.1 - Gehwege, Verkehrsflächen

3.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist nicht relevant.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Gemeinsame Wegeführung

Ziel ist es, die durchgängige Wegeführung zu gewährleisten, die alle Menschen gut nutzen und intuitiv erfassen können. 

Es ist eine gemeinsame Wegeführung für alle umzusetzen, unabhängig davon, ob die Erschließungsflächen für den Publikumsverkehr oder für die Beschäftigten konzipiert sind. 

Um Höhendifferenzen zu überwinden, bedarf es einer sorgfältigen Planung der Außenbereiche. Vorhandene Höhenunterschiede müssen durch geeignete Längsneigungen überwunden werden können, damit die Wege stufen- und schwellenlos bleiben können.

Rampen und Aufzüge

Sollte mit den beschriebenen Anforderungen an die Neigungen die Überwindung eines Höhenunterschieds nicht möglich sein, sind Rampen oder gegebenenfalls Aufzüge erforderlich.

Bei Rampen sind weitere Elemente wie Radabweiser und Handläufe notwendig.  

Eine barrierefreie Erschließung ausschließlich über Aufzüge ist im Außenraum mit folgenden Nachteilen verbunden: Zum einen birgt die technische Abhängigkeit der Aufzüge immer ein gewisses Risiko, dass der Aufzug nicht funktioniert. Zum andernen können Aufzüge nur eine begrenzte Anzahl von Personen befördern und sind damit für größere Nutzergruppen nicht oder nur eingeschränkt geeignet.

Gebaute Beispiele

Dreikönigskirche Dresden, Detail. Beidseitig des Einganges gewähren geneigte Erschließungsflächen Zugang. Gegenüber des Einganges befindet sich eine Treppe die sich parallel zu den Erschließungsflächen verzieht.
Geneigte Erschließungsflächen – Dreikönigskirche Dresden (Foto: TU Dresden)