• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

5 Rampen

Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.8 - Rampen

5.2 Geometrie und Platzbedarf

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Rampenbreite

Rampen benötigen eine nutzbare Laufbreite (lichte Breite zwischen den Handläufen) von mindestens 120 cm.

Bewegungsflächen mit einer Größe von 150 x 150 cm sind sowohl am Anfang als auch am Ende der Rampe, auch bei den Zwischenpodesten, wo die Bewegungsrichtung geändert wird, anzuordnen.

 

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Rampenlängen und Podeste

Ein Rampenlauf darf höchstens 6 m lang sein. Bei längeren Rampen sind Zwischenpodeste von 150 cm Länge notwendig.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Darstellung der Rampe ,oz zwei Rampenläufen und Zwischenpodest, vermaßt
Grundgeometrie Rampen (Maßangaben in cm)

Die Lauflänge einer Rampe wird wie folgt entwickelt:

  • Länge der geneigten Ebene: l = Δh (cm) / g (%), max. 6
  • Anzahl der Podeste (150 cm): n = (l / 6) - 1
  • Gesamtlänge Rampe: lg = l + (n x 150 cm) + 2 x 150 cm Bewegungsfläche am oberen und unteren Ende der Rampe.

Die einfache, möglichst geradlinige Ausbildung der Rampe ist anzustreben.

Δh (Höhendifferenz)

g (Gefälle)

l (Lauflänge der Rampe, gegebenenfalls abgerundet)

lg (Gesamtlauflänge)

n (Anzahl Podeste)

In die erforderliche Bewegungsflächen dürfen keine Einbauten wie Poller oder Geländer beziehungsweise Teile davon hineinragen, da sie die Funktion beeinträchtigen können. Überschneidungen von Bewegungsflächen (beispielsweise bei zwei gegenüberliegenden Rampen oder bei Rampe mit gleichem, nicht gegenüber angeordneten Start- und Zielpunkt wie eine Treppe) sind möglich.

Darstelung verschiedene Rampenausformungen - gerade, im 90 Winkel, abgerundet
Ausformungsmöglichkeiten von Rampen (Maßangaben in cm)

Neigungen

Die Längsneigung von Rampenläufen darf 6 % nicht überschreiten.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Rampenläufe dürfen keine Querneigung aufweisen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Die Entwässerung der Podeste von im Freien liegenden Rampen muss berücksichtigt werden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Dies kann durch:

  • Längsgefälle von maximal 3 %, 
  • Quergefälle von maximal 2,5 %,
  • oder die Platzierung eines technischen Regenablaufs erreicht werden.