- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
5 Rampen
Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.8 - Rampen
5.2 Geometrie und Platzbedarf
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Rampen benötigen eine nutzbare Laufbreite (lichte Breite zwischen den Handläufen) von mindestens 120 cm.
Bewegungsflächen mit einer Größe von 150 x 150 cm sind sowohl am Anfang als auch am Ende der Rampe, auch bei den Zwischenpodesten, wo die Bewegungsrichtung geändert wird, anzuordnen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2
Rampenlängen und Podeste
Ein Rampenlauf darf höchstens 6 m lang sein. Bei längeren Rampen sind Zwischenpodeste von 150 cm Länge notwendig.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2
Die Lauflänge einer Rampe wird wie folgt entwickelt:
- Länge der geneigten Ebene: l = Δh (cm) / g (%), max. 6
- Anzahl der Podeste (150 cm): n = (l / 6) - 1
- Gesamtlänge Rampe: lg = l + (n x 150 cm) + 2 x 150 cm Bewegungsfläche am oberen und unteren Ende der Rampe.
Die einfache, möglichst geradlinige Ausbildung der Rampe ist anzustreben.
Δh (Höhendifferenz)
g (Gefälle)
l (Lauflänge der Rampe, gegebenenfalls abgerundet)
lg (Gesamtlauflänge)
n (Anzahl Podeste)
In die erforderliche Bewegungsflächen dürfen keine Einbauten wie Poller oder Geländer beziehungsweise Teile davon hineinragen, da sie die Funktion beeinträchtigen können. Überschneidungen von Bewegungsflächen (beispielsweise bei zwei gegenüberliegenden Rampen oder bei Rampe mit gleichem, nicht gegenüber angeordneten Start- und Zielpunkt wie eine Treppe) sind möglich.
Neigungen
Die Längsneigung von Rampenläufen darf 6 % nicht überschreiten.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2
Rampenläufe dürfen keine Querneigung aufweisen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2
Die Entwässerung der Podeste von im Freien liegenden Rampen muss berücksichtigt werden.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2
Dies kann durch:
- Längsgefälle von maximal 3 %,
- Quergefälle von maximal 2,5 %,
- oder die Platzierung eines technischen Regenablaufs erreicht werden.

