- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
5 Rampen
Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.8 - Rampen
5.3 Handläufe und Radabweiser
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Handläufe dienen einem sicheren Halt beim Begehen beziehungsweise Befahren von Rampen. Sie sind durchgängig auf beiden Seiten sowohl an Rampenläufen als auch an Podesten anzubringen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3
Höhe von Handläufen
Die Oberkante eines Handlaufs ist in einer Höhe von 85 bis 90 cm über der Oberfläche der Rampe beziehungsweise des Podests zu montieren.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3
Umgreifbarkeit von Handläufen
Gut umgreifen lassen sich runde oder ovale Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm.
Zu benachbarten Bauteilen oder seitlich begrenzenden Wänden muss ein lichter seitlicher Abstand von mindestens 5 cm vorgehalten werden. Frei in den Raum ragende Enden von Handläufen müssen einen abgerundeten Abschluss aufweisen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3
Weitere Ausführungen von Handläufen sind genauso wie bei Treppen möglich.
6.3 Treppen und Stufen _ Absturzsicherungen und Handläufe.
Im Übergang zu Absturzsituationen können Handläufe mit Absturzsicherungen kombiniert werden. Hierzu sind die Bauordnungen der Länder und die Regelungen der Unfallversicherer zu beachten.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3
Abweichende Lösungen können im (denkmalgeschützten) Bestand notwendig werden und sind im Einzelfall vor Ort abzustimmen. Bei der Suche nach individuellen Lösungen empfiehlt es sich, die Vertretungen der Menschen mit Behinderungen an dem Prozess zu beteiligen.
Radabweiser
Radabweiser verhindern unter anderem, dass Rollstuhlfahrende oder Menschen mit einer Mobilitätshilfe von der Rampe abrutschen. Sie sind durchgängig auf beiden Seiten sowohl an Rampenläufen als auch an Podesten in einer Höhe von 10 cm erforderlich, wenn der Randabschluss nicht durch eine Wand oder Wange gebildet wird.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3


