- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
5 Rampen
Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.8 - Rampen
5.4 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Vor barrierefreien Rampen sind keine Aufmerksamkeitsfelder notwendig.
Vor steilen Rampen (mit einer Neigung von mehr als 6 %) sind Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm (vorzugsweise 90 cm) Tiefe anzuordnen. Deren Ausbildung ist analog zu Treppen.
6.4 Treppen und Stufen _ Auffinden und Erkennen
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.7.1
Aufmerksamkeitsfelder sind am unteren Rampenantritt bei steilen Rampen nur notwendig, wenn diese an ein weiterführendes Bodenleitsystem angebunden sind.
Handlaufmarkierungen
Handläufe sind als sonstigen Leitelemente in die Gestaltung des Orientierungs- und Leitsystems einzubeziehen.
2.3 Orientierungs- und Leitsysteme_Sonstige Leitelemente
Um eine gute Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen Handläufe einen deutlichen visuellen Kontrast zu ihrem Hintergrund aufweisen.
b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen
vgl. DIN 32975:2009-12
An Handläufen sind taktile Informationen (in Brailleschrift und erhabener Profilschrift) zur Orientierung anzubringen, wie z. B. Angaben zu Etage und Wegebeziehungen. Dabei ist zu beachten, dass die Beschriftung immer an einer bestimmten Stelle des Handlaufs zu finden sein muss: am schrägen oder geraden Stück direkt am Handlaufknick. Je Laufrichtung ist die Brailleschrift am äußeren Rand des Handlaufs und die Profilschrift oben am Handlauf anzubringen.
6.4 Treppen und Stufen _ Auffinden und Erkennen
vgl. DIN 32986:2019-06, Kapitel 5.2