• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

5 Rampen

Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.8 - Rampen

5.4 Auffinden und Erkennen

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Aufmerksamkeitsfelder

Vor barrierefreien Rampen sind keine Aufmerksamkeitsfelder notwendig.

Vor steilen Rampen (mit einer Neigung von mehr als 6 %) sind Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm (vorzugsweise 90 cm) Tiefe anzuordnen. Deren Ausbildung ist analog zu Treppen. 

6.4 Treppen und Stufen _ Auffinden und Erkennen

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.7.1

Aufmerksamkeitsfelder sind am unteren Rampenantritt bei steilen Rampen nur notwendig, wenn diese an ein weiterführendes Bodenleitsystem angebunden sind.

Handlaufmarkierungen

Handläufe sind als sonstigen Leitelemente in die Gestaltung des Orientierungs- und Leitsystems einzubeziehen. 

Um eine gute Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen Handläufe einen deutlichen visuellen Kontrast zu ihrem Hintergrund aufweisen.

b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen

vgl. DIN 32975:2009-12

An Handläufen sind taktile Informationen (in Brailleschrift und erhabener Profilschrift) zur Orientierung anzubringen, wie z. B. Angaben zu Etage und Wegebeziehungen. Dabei ist zu beachten, dass die Beschriftung immer an einer bestimmten Stelle des Handlaufs zu finden sein muss: am schrägen oder geraden Stück direkt am Handlaufknick. Je Laufrichtung ist die Brailleschrift am äußeren Rand des Handlaufs und die Profilschrift oben am Handlauf anzubringen.

6.4 Treppen und Stufen _ Auffinden und Erkennen 

vgl. DIN 32986:2019-06, Kapitel 5.2