Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile

  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

5. Rampen

Radabweiser und Handläufe
"Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein."

5.3 Radabweiser und Handläufe

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Beidseitig des Rampenlaufes sind Radabweiser in einer Höhe von 10 cm anzubringen. Wird der Randabschluss durch eine Wand oder Wange gebildet, sind Radabweiser nicht erforderlich.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3

Radabweiser sind im Außenbereich nicht erforderlich, wenn es sich um eine geneigte Erschließungsfläche handelt (siehe Kapitel 3).

Handläufe sind durchgängig (an Rampenläufen und Podesten) auf beiden Seiten der Rampe anzubringen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3

Dabei ist zu beachten, dass die Handläufe insbesondere Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keinen Rollstuhl oder Rollator nutzen, eine Hilfestellung bieten. Diese Nutzergruppe ist oftmals in der Lage, ins­besondere zum Aufstieg, auch eine barrierefreie Treppe zu nutzen. Ist neben der Rampe eine barrierefreie Treppe mit beidseitigen Handläufen vorhanden, kann bei insgesamt geringen Höhenunterschieden gegebe­nenfalls ein einseitiger Handlauf an der Rampe ausreichen. Auch bei symmetrischen Rampenanlagen reicht ein einseiteger Handlauf.

Die Oberkante des Handlaufes ist in einer Höhe von 85 bis 90 cm über der Oberfläche der Rampe beziehungsweise des Podestes zu montieren. Zu beachten ist eine gute Umgreifbarkeit und Griffsicherheit sowie die Ver­meidung einer Verletzungsgefahr. Dies wird beispielsweise mit runden und ovalen Handläufen, die einen Durchmesser von 3 bis 4,5 cm aufweisen, erreicht (weitere mögliche Ausführungen siehe Kapitel 6.5). Die Halterungen sind an der Unterseite zu montieren.

Zu benachbarten Bauteilen oder seitlich begrenzenden Wänden sollte ein lichter seitlicher Abstand von mindestens 5 cm vorgehalten werden. Frei in den Raum ragende Handlaufenden sollten einen abgerundeten Abschluss aufweisen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3

Handlaufanordnung mit Halterungen an der Unterseite und mindestens 5 cm Abstand zu seitlich begrenzenden Wänden. Der Durchmesser des Handlaufs beträgt 3 cm bis 4,5 cm.
Maße Handlauf – Anordnung von Halterungen an der Unterseite
Radabweiser und Handläufer. Links: Radabweiser als Aufkantung von 10 cm Höhe, darauf der Handlauf in 85 bis 90 cm Höhe. Rechts: Radabweiser aus Flachstahl vor einer Kombination aus Geländer und Handlauf. Der Abstand zwischen den Handläufen beträgt 1
Radabweiser und Handläufe nach DIN 18040-1, Radabweiser als Aufkantung und Handlauf als Teil eines Geländers mit Radabweiser aus Flachstahl

Abweichende Lösungen können im (denkmalgeschützten) Bestand notwendig werden und sind im Einzelfall vor Ort abzustimmen.

Standardaufbau Rampe nach DIN 18040-1. Im Gegensatz zu DIN 18024-1 ist die  Weiterführung der Radabweiser und Handläufe über die Länge der geneigten Ebene hinaus nicht mehr gefordert.
Standardaufbau Rampe nach DIN 18040-1. Im Gegensatz zu DIN 18024-1 ist die Weiterführung der Radabweiser und Handläufe über die Länge der geneigten Ebene hinaus nicht mehr gefordert.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Handlauf mit Radabweiser und Ansicht des Portals am Hygienemuseum Dresden. Der Radabweiser in Form einer Aufkantung aus Stahl ist verbunden mit einem Rahmen aus Flachstahl an dem ein Handlauf aus Rundrohr angebracht ist.
Handlauf mit Radabweiser und Ansicht des Portals – Hygienemuseum Dresden (Peter Kulka Architektur Dresden mit Blume Landschaftsarchitekten, Dresden, Foto: TU Dresden)
Rampe an der Hochschule fur Musik „Carl Maria von Weber“, Dresden. An einer Aufkantung aus Beton ist seitlich ein Handlauf aus Rundrohr angebracht. Der Radabweiser aus Flachstahl ist direkt am Boden befestigt.
Rampe – Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“, Dresden (Foto: TU Dresden)

Im Übergang zu Absturzsituationen können Handläufe mit Absturzsicherungen kombiniert werden. Hierzu sind die Bauordnungen der Länder und die Regelungen der Unfallversicherer zu beachten.

Grundmaße von Handläufen und Radabweisern nach DIN 18040-1
Grundmaße von Handläufen und Radabweisern nach DIN 18040-1

Handläufe sollten taktile Informationen (in Brailleschrift und erhabener Profilschrift) zur Orientierung enthalten, wie Angaben zu Etage und Wege­beziehungen. Zu beachten ist, dass die Handlaufbeschriftung immer an einer bestimmten Stelle des Handlaufs zu finden sein sollte, entweder an dem schrägen oder geraden Stück direkt am Handlaufknick. Am jeweiligen Handlauf je Laufrichtung sind die Brailleschrift auf der den Stufen abgewandten Seite des Handlaufs anzubringen und die Profilschrift oben am Handlauf (siehe auch Kapitel 6.5 – Handläufe an Treppen).

vgl. DIN 32986:2015-01, Kapitel 5.2

 

 

EXKURS: Sonderformen/Abweichende Lösungen bis Rampenlänge 100 cm

Die im folgenden dargestellten Lösungen entsprechen nicht den Anforderungen der DIN 18040-1 und sind ausnahmsweise im Einzelfall abzustimmen.

Ist im Bereich von Arbeitsstätten eine Rampenlösung nicht realisierbar, können steilere Rampen gegebenenfalls dann funktionieren, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Elektrorollstuhl ausgestattet werden. Diese können Neigungen bis 20 Prozent überwinden. Bei Rampenlängen bis 100 cm Länge sind Steigungen bis zehn Prozent mög­lich, wenn eine Rufmöglichkeit für Hilfspersonal besteht. (siehe auch Kapitel 12 – Bedienelemente und Kommunikationsanlagen).

Als temporäre Lösungen können mobile Rampen zum Einsatz kommen, wenn sichergestellt ist, dass Hilfspersonal jederzeit verfügbar ist.

Sonderformen/Abweichende Lösungen bis Rampenlänge 100 cm mit einer Neigung von 10%. Die im folgenden dargestellten Lösungen sind ausnahmsweise im Einzelfall abzustimmen.
Sonderformen/Abweichende Lösungen bis Rampenlänge 100 cm
Sonderformen/Abweichende Lösungen bis Rampenlänge 100 cm mit einer Neigung von 10%. Die im folgenden dargestellten Lösungen sind ausnahmsweise im Einzelfall abzustimmen.
Sonderformen/Abweichende Lösungen bis Rampenlänge 100 cm