• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

5 Rampen

Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.8 - Rampen

5.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Rampen sind vorzusehen, wenn Erschließungsflächen: 

  • im Innenraum eine Neigung von über 3 % aufweisen beziehungsweise mehr als 4 % auf einer Länge von mehr als 10 m haben,

4. Flure und horizontale Erschließungsflächen

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

  • im Außenraum nicht mehr als geneigte Wege realisiert werden können.

3. Gehwege und äußere Erschließungsflächen

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Rampen für die geplante Situation eine barrierefreie Erschließung gewährleisten können oder ob alternativ oder zusätzlich geneigte Wege oder Aufzüge zum Einsatz kommen müssen.

Rampen als Gebäudezugang sind möglichst zu vermeiden und nur dann zu empfehlen, wenn maximal 100 cm zu überwinden sind.

Allgemein ist eine möglichst gemeinsame Wegeführung für alle Nutzerinnengruppen anzustreben. Bei einer Kombination mit Treppen sollten der Start- und Ankunftspunkt einer Rampe in der Nähe des Antritts beziehungsweise Austritts der Treppe liegen.

In Verlängerung der Rampen dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet werden. 

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Die Sicherheitsabstände zwischen Rampen und abwärts führenden Treppen sind im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum wie folgt festgelegt:

  • Am unteren Ende der Rampe sind 10 m einzuhalten.
  • Am oberen Ende der Rampe sind 3 m einzuhalten.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.4.2

Gebaute Beispiele

Doppelte Rampe mit jeweils einem Handlauf – TU-Dresden, Umbau und Modernisierung Hörsaalgebäude Trefftz-Bau. Die gegenüber dem Eingang angeordnete Treppe wird seitlich durch die Aufkantungen der Rampen begrenzt.
Doppelte Rampe mit jeweils einem Handlauf – TU-Dresden, Umbau und Modernisierung Hörsaalgebäude Trefftz-Bau (Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten, Foto: Roland Halbe)
Gemeinsame Wegeführung über eine Rampenanlage, Deutsche Stiftung Baukultur Berlin
Rampenanlage – Deutsche Stiftung Baukultur Berlin (Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin)
Rampe mit geringem Gefälle als Haupterschließungselement im Blindeninstitut Regensburg
Rampe mit geringem Gefälle als Haupterschließungselement – Blindeninstitut Regensburg (Georg • Scheel • Wetzel Architekten, Foto: Stefan Müller)