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  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

5. Rampen

Orientierungshilfen an Rampen
"Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein."

5.4 Orientierungshilfen an Rampen

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Vor barrierefreien Rampen sind keine Aufmerksamkeitsfelder notwendig.

Vor steilen Rampen (mit einer Neigung größer als sechs Prozent) sind Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm (vorzugsweise 90 cm) Tiefe anzu­ordnen.

vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 5.7.1

Aufmerksamkeitsfelder sind am unteren Rampenantritt auch bei steilen Rampen nicht notwendig, wenn diese nicht an ein Bodenleitsystem angebunden sind.