Die Überwindung eines Höhenunterschieds durch geneigte Wege wird in der Regel mit einer Kostenersparnis einhergehen und oft eine gestalterisch bessere Integration ermöglichen (siehe Kapitel 3 – Gehwege und äußere Erschließungsflächen).
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"Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein."
Im Innenbereich sind Rampen auszubilden, wenn die Erschließungsflächen eine Neigung über 3 % (bis zu einer Länge von 10 m 4 %) vorweisen.
Im Außenbereich können Neigungen bis 6 % situationsabhängig gegebenenfalls durch geneigte Wege realisiert werden.
Die Überwindung eines Höhenunterschieds durch geneigte Wege wird in der Regel mit einer Kostenersparnis einhergehen und oft eine gestalterisch bessere Integration ermöglichen (siehe Kapitel 3 – Gehwege und äußere Erschließungsflächen).
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Rampen für die geplante Situation die barrierefreie Erschließung gewährleisten können oder ob alternativ oder zusätzlich Aufzüge zum Einsatz kommen müssen.
Eine möglichst identische Wegeführung für alle Nutzerinnen und Nutzer ist anzustreben. Bei einer Kombination mit Treppen sollte der Anfangs- und Ankunftspunkt einer Rampe in der Nähe des An- beziehungsweise Austritts der Treppe liegen.
Die Anordnung von abwärts führenden Treppen gegenüber Rampen ist nicht zulässig.
Im öffentlichen Raum sind die Sicherheitsabstände zwischen Rampen und abwärts führenden Treppen folgend festgelegt: