Für alle Menschen besteht bei der Benutzung von Treppen eine erhöhte Stolper- und Absturzgefahr, insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen und bei Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung. Daher ist bei der Gestaltung einer barrierefreien Treppe dem visuellen und taktilen Erkennen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
6 Treppen und Stufen
Treppen müssen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere auch für öffentlich zugängliche Treppen innerhalb von Nutzungseinheiten und für Treppen im Bereich der äußeren Erschließung auf dem Grundstück.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.6.1- Allgemeines
6.4 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Stufenmarkierungen
Markierungen von Stufenvorderkanten unterstützen die eindeutige Wahrnehmung der Stufen von oben und von unten. Sie bilden einen visuellen Kontrast sowohl zu Setz- und Trittstufen als auch zu Podesten und Bodenbelägen der Etagen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen
Damit alle Menschen, insbesondere diejenigen mit visuellen Einschränkungen, die Stufen gut erkennen können, ist eine Markierung an folgenden Stellen erforderlich:
- bei jeder Einzelstufe bei bis zu drei Einzelstufen oder bei Treppen, die frei im Raum beginnen
- bei der ersten und letzten Stufe in Treppenhäusern und nicht frei im Raum beginnenden Treppen
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.9.8
Markierungen sind gut zu erkennen, wenn die an der Vorderkante beginnen und an der Trittstufe 4 bis 5 cm sowie an der Setzstufe 1 bis 2 cm breit ausgebildet sind.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.9.8
Es ist ein Leuchtdichtekontrast von mindestens K = 0,4 zwischen Stufenkantenmarkierung und anschließendem Bodenmaterial einzuhalten. Der Reflexionsgrad von mindestens R = 0,5 für die hellere Fläche, ist zu berücksichtigen.
b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen
Eine visuell erkennbare Stufenmarkierung kann funktional auch durch andere Ausführungen der Markierung erreicht werden. Dabei ist Wert auf dauerhafte und strapazierfähige Lösungen zu legen.
Eine durchgehende und einheitliche Gestaltung der Stufenmarkierungen ist vor allem in Neubauten konsequent umzusetzen. Im Bestand, besonders im denkmalgeschützten Kontext, müssen umsetzbare Lösungen gefunden werden, um das Schutzziel nach DIN 18040-1 zu erreichen.
Gestaltungsbeispiele:
- Einsatz von bereits in der Fertigung eingefärbten Betonstufenkanten
- quaderförmige Aussparungen bei Naturstein an der Vorderkante (Intarsien)
- nachträgliche Markierung, zum Beispiel über Fräsungen mit Kunststoffeinlagen
- bündig eingebaute rutschhemmende Profile an den Stufenkanten
- farbliche Beschichtungen
- Fliesenkanten in anderen farben aus Rest der Stufe
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten ist eine Stufenmarkierung mindestens bei der ersten und letzten Stufe sowie bei allen Ausgleichsstufen vorzusehen.
Aufmerksamkeitsfelder
Aufmerksamkeitsfelder markieren taktil den Beginn einer Treppe oder warnen vor einzelnen Stufen. Sie sind für Menschen, die sich taktil orientieren, in bestimmten Situationen unverzichtbar.
Aufmerksamkeitsfelder sind notwendig:
- bei Treppen und Einzelstufen, die sich frei im Raum befinden oder sich aus dem baulichen Kontext nicht unmittelbar ergeben und somit eine besondere Gefahr darstellen
- bei Zwischenpodesten mit einer Länge von mehr als 3,50 m
- bei Treppen, die an ein taktiles Bodenleitsystem angeschlossen sind - hier sind Markierungen sowohl am Treppenaustritt als auch am Treppenantritt notwendig
2.2 Orientierung- und Leitsysteme _ Leitsysteme
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.7.1
Aufmerksamkeitsfelder sind nicht notwendig:
- wenn die Lage der Treppe durch den baulichen Kontext eindeutig zu erkennen ist, wie zum Beispiel in durchgehenden Treppenhäusern
- am unteren Treppenantritt, wenn die Treppenanlage nicht an ein Bodenleitsystem angeschlossen ist
2.2 Orientierung- und Leitsysteme _ Leitsysteme
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.7
Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm Tiefe sind auf der gesamten Treppenbreite vor der obersten und vor der untersten Trittstufe anzubringen. Sollte auf der unteren Ebene ein Aufmerksamkeitsfeld notwendig sein, muss hier Ausbildung einer Scheinstufe vermieden werden. Deshalb ist hier das Aufmerksamkeitsfeld um 60 cm von der letzten Setzstufe abzurücken.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.7
Die Felder sind so zu gestalten, dass sie sich taktil kontrastierend von ihrer Umgebung abheben. Dies lässt sich beispielsweise durch die folgenden Maßnahmen erreichen:
- unterschiedliche Bodenstrukturen wie Rauheits- oder Materialwechsel
- eindeutig erkennbare Fugenausbildungen
- Bodenindikatoren (Noppenstruktur)
- Schnee- und Entwässerungsgitter
b.2 Zwei-Sinne-Prinzip _ Taktile Erkennbarkeit
Handlaufgestaltung und - markierungen
Handläufe sind als sonstigen Leitelemente in der Gestaltung in das Orientierungs- und Leitsystem einzubeziehen.
2.3 Orientierungs- und Leitsysteme_Sonstige Leitelemente
Handläufe sind so zu gestalten, dass sie zu ihrem Hintergrund einen visuellen Kontrast aufweisen.
b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4
Handläufe sind situationsabhängig mit taktilen Informationen (in Brailleschrift und erhabener Profilschrift) zu versehen, die der Orientierung dienen. Dies können beispielsweise Angaben zur Etage und zu Wegebeziehungen sein. Dabei ist zu beachten, dass die Beschriftung immer am oberen und unteren Ende des Handlaufs zu finden sein muss: entweder an dem schrägen oder geraden Stück direkt am Handlaufknick. Je Laufrichtung ist die Brailleschrift am äußeren Rand des Handlaufs anzubringen und die Profilschrift oben am Handlauf.
vgl. DIN 32986:2019-06, Kapitel 5.2


