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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

6. Treppen und Stufen

Text1
"Mit nachfolgenden Eigenschaften sind Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar."

6.1 Bedarf und Anordnung

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Die Verbindung von zwei unterschiedlichen Ebenen über mindestens drei Treppenstufen in ununterbrochener Folge bildet einen Treppenlauf.

vgl. DIN 18065:2015-03, Kapitel 3.5

Eine Treppe allein kann keine barrierefreie, vertikale Verbindung darstellen. Sie kann jedoch zum Teil, wenn barrierefrei ausgeführt, von Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie blinden und sehbehinderten Menschen sicher genutzt werden.

Im Baurecht wird unterschieden zwischen notwendigen Treppen, die nach den behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Bauordnungen der Länder) als Teil des Rettungsweges vorhanden sind und zusätzlichen Treppen, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dienen. LBO (Landesbauordnung)

vgl. DIN 18065:2015-03

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass auch bei Treppen, die der Hauptnutzung dienen, die Gestaltung eine sichere Begehbarkeit ermöglicht. Die Ausbildung und Ausstattung der Treppe ist jedoch von ihrer Nutzung abhängig. Die Anforderungen an eine stark frequentierte Treppe im öf­fent­lichen Raum sind wesentlich höher als beispielsweise an eine durchgehen­de Geschosstreppe im Verwaltungsbau. In Typologien für besondere Nutzergruppen (Kinder, alte Menschen) sind weitere Anfor­derungen, wie Vorgaben des Unfallschutzes, zu beachten.

Die Gestaltung der Treppen ist im Zusammenhang mit dem gesamten Erschließungskonzept sowie dem Prinzip der Leit- und Orientierungs­systeme zu entwickeln.

Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen lassen sich im Bestand nicht immer umsetzen. Oft sind situationsangepasste, individuelle Lösungen notwendig, die eine Herausforderung für alle am Planungsprozess Be­teiligte darstellen.

Lösungen im Bestand

Beispielhafte barrierefreie Ausbildung im denkmalgeschützten Bestand: bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es hilfreich sein, breitere Treppenanlagen mit neuen, barriere­freien Handläufen mittig auszustatten.
Beispielhafte barrierefreie Ausbildung im denkmalgeschützten Bestand: bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es hilfreich sein, breitere Treppenanlagen mit neuen, barriere­freien Handläufen mittig auszustatten. Die historischen Handläufe und Treppen­geländer bleiben unangetastet.

Lösungen im Freiraum

Eindeutige visuelle und taktile Erkennbarkeit der Sitzstufen; besondere Achtsamkeit ist hier auf Gefahrenvermeidung für blinde und sehbehinderte Personen zu setzen.
Eindeutige visuelle und taktile Erkennbarkeit der Sitzstufen; besondere Achtsamkeit ist hier auf Gefahrenvermeidung für blinde und sehbehinderte Personen zu setzen.

Gebaute Beispiele

Hinweise Abbildungen

Ergänzungen der Stufenmarkierung im denkmalgeschützten Kontext wurden in Abstimmung mit Verbänden entwickelt – Staatstheater Darmstadt
Ergänzungen in denkmalgeschützten Kontext wurden in Abstimmung mit Verbänden entwickelt – Staatstheater Darmstadt (Umbauplanung Lederer+Ragnarsdóttir+Oei, Blindenleitsystem CBF, Foto: Barbara Aumüller)