• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

7 Aufzugsanlagen

Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollten, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.1

7.2 Geometrie und Platzbedarf

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Die Dimensionierung von Aufzügen ist abhängig von der Nutzung des Gebäudes und der Anordnung der Aufzüge. Die Angaben der Bauordnungen der Länder sind zu berücksichtigen.

vgl. DIN EN 81-70:2005-09

Fahrkörbe

Ein Aufzug hat mindestens dem Typ 2 nach DIN EN 81-70:2018-07, Tabelle 3, zu entsprechen:

  • Die Aufzugskabine nach Typ 2 benötigt ein lichtes Innenmaß von mindestens 110 × 140 cm (Fahrkorbbreite × Fahrkorbtiefe), um einen Menschen im elektrischen oder manuellen Rollstuhl und zusätzlich eine Begleitperson aufnehmen zu können.
  • Bei einer Anordnung der Türen über Eck ist der Aufzug Typ 4 mit einer Kabinengröße von 140 × 160 cm notwendig.
  • Um eine Krankentrage, ein Fahrrad oder einen Rollstuhl Klasse C nach EN 12184 transportieren zu können, muss der Aufzug mit einer Kabine von mindestens 110 × 210 cm (Fahrkorbbreite × Fahrkorbtiefe) dem Typ 3 nach Tabelle 3 entsprechen.

vgl. DIN EN 81-70:2022-12, Kapitel 5.3.1

Der Transport einer Begleitperson ist im Aufzug nach Typ 2 in der Regel, je nach Rollstuhlgröße, kaum möglich. In Gebäuden, in denen Rollstuhlnutzende regelmäßig betreut werden und den Aufzug mit einer Begleitperson benutzen, ist der Einbau eines Aufzugs Typ 3 erforderlich.

Für Rollstuhlnutzende müssen die Aufzugstüren mindestens 90 cm breit sein. 

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.5

vgl. DIN 81-70:2022-12, Kapitel 5.3.1

Die Plattform vertikaler Aufzüge muss 90 × 140 cm (Breite × Tiefe) groß sein. Sind die Ausgänge über Eck angeordnet, bedarf es einer Größe von 110 × 140 cm.

vgl. DIN EN 81-41:2011-09, Kapitel 5.1.8

Bewegungsflächen

Vor Aufzügen ist eine Bewegungs- und Wartefläche von 150 × 150 cm frei zu halten. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu der Wartefläche eine Passierfläche von mindestens 90 cm Breite vorzuhalten ist.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.5

Darstellung zwei Varianten der Bewegungs- und Durchgangsfläche voe einem Aufzug
Platzbedarf vor einem Aufzug an den Erschließungszonen nach DIN 18040-1:2010-10 (Maßangaben in cm)

Außen neben der Aufzugstür muss von der vertikalen Achse der Bedienelemente zu den Raumecken ein seitlicher Abstand von 50 cm eingehalten werden. 

Notwendige Bewegungsflächen vor Hebeplattformen oder Aufzügen im Außenraum dürfen sich nicht mit Verkehrsflächen kreuzen, die stärker von Menschen zu Fuß frequentiert werden. Um möglichst viele Nutzergruppen zu erreichen, sollte die Tiefe der Bewegungsflächen im Außenraum auf 200 cm erweitert werden, um so auch Kinderwagen- und Fahrradtransporte zu ermöglichen.

In der Regel sollten Aufzugstüren nicht gegenüber abwärts führender Treppen angeordnet werden. Zulässig ist dies nur bei einem Abstand von mindestens 300 cm zwischen Aufzug und Treppe.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.5