NEUE AUFLAGE DIN EN 81-70
DIN EN 81-70 : Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen wurde überarbeitet. Neue DIN EN 81-70:2018-07ersetzt DIN EN 81-70:2005-09.
Einarbeitung der Vorgaben erfolgt im Kürze.
Aufzüge sind das wichtigste Element der barrierefreien Erschließung. Da eine möglichst identische Wegeführung für alle anzustreben ist, ist die Lage des Aufzuges mit den anderen Elementen der vertikalen Erschließung (Treppen) abzustimmen.
Die Anordnung der Aufzugstür kann nicht gegenüber abwärtsführenden Treppen erfolgen oder es ist ein Abstand von mindestens 300 cm einzuhalten.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.5
In mehrgeschossigen, nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden, in denen die barrierefreie Erreichbarkeit nicht aktuell vorgesehen ist, ist eine mögliche Nachrüstung zu berücksichtigen.
Wenn im Bestand der Einbau eines Aufzuges nicht möglich ist, können vertikale Plattformaufzüge, gegebenenfalls auch in Treppen integriert, zum Einsatz kommen. Bei diesen Plattformen ist eine möglichst selbstbestimmte Bedienung vorzuziehen.
Plattformaufzüge im Außenraum haben einen geringen Flächenbedarf und sind daher vor allem bei begrenztem Flächenangebot als Ergänzung oder Ersatz von Rampenanlagen in Betracht zu ziehen.
Besonders bei repräsentativen Eingangssituationen können in Treppen integrierte Hebeplattformen zur Anwendung kommen.