Auch die Türen der Haupterschließungswege sollten vorzugsweise je nach Nutzung des Gebäudes mit automatischen Türsystemen ausgestattet werden.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
8 Türen
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.3
8.3 Bedienung
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Automatische Türen
Eingangstüren sollten vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen sein.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3 und 4.5.3
Das Öffnen und Schließen der Türen kann je nach Nutzung des Gebäudes automatisch durch Bewegungsmelder, Lichtschranken oder manuell durch Taster erfolgen.
Mögliche Kommunikationsanlagen sind in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen. Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite dabei optisch anzuzeigen, beispielsweise durch ein Lichtsignal.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3 und 4.5.3
Beim Einbau von automatischen Türsystemen sind Sicherheitsabstände, Verzögerungen des Schließablaufs sowie akustische Signale für Menschen mit visuellen Einschränkungen zu beachten.
vgl. DIN 18650-1:2010-02
Bei motorisch betriebenen Türen, bei denen die Bedienung über einen Taster erfolgt, muss der Taster taktil und visuell eindeutig zu finden sein. Gegebenenfalls können Auffindestreifen unterstützend angebracht werden.
2.4 Orientierungs- und Leitsysteme _ Bodenindikatoren
Manuell betätigte Türen
Manuell betätigte Türen müssen mit geringem Kraftaufwand zu öffnen und zu schließen sein (Bedienkräfte und -momente der Klasse 3 nach DIN EN 12217, 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebetüren). Ist dies nicht möglich, müssen automatische Türsysteme angewendet werden.
vgl. DIN EN 12217:2015-07
Türschließer sind vorzugsweise mit stufenlos einstellbarer Schließkraft einzusetzen (Freilauftürschließer). Je nach Situation können auch Feststellanlagen installiert werden.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3
Es muss auf die richtige Einstellung der Türschließer geachtet werden. Zu empfehlen sind Türschließer mit hohem Wirkungsgrad. Bei Feststellanlagen ist zu beachten, dass die geöffneten Türen nicht die Bewegungsflächen einschränken.
Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe ist die Freigabe optisch und akustisch zu kommunizieren.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.3
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten müssen sich auch im Brandfall die Türen weiterhin leicht bedienen lassen. Ist dies nicht möglich, müssen alternative Fluchtwege oder organisatorische Maßnahmen zum Einsatz kommen.
Türgriffe und Taster
Die Türgriffe sind in einer Höhe zwischen von 85 cm und 105 cm (Höhe Drehachse, Mitte der Drückernuss) anzubringen. Bei barrierefreien Sanitärräumen ist grundsätzlich eine Höhe von 85 cm zu empfehlen. Besonders günstig sind senkrechte Griffstangen, da hier verschiedene Greifhöhen möglich sind.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2
Drückergarnituren sind greifgünstig auszubilden. Bevorzugt sind bogen- oder U-förmige Griffe zu verwenden. Nicht zulässig sind dagegen Drehgriffe sowie eingelassene Griffe (Ausnahme: Sporthallen).
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3
Horizontale Panikstangen müssen mit einer maximalen Kraftanwendung von 65 Nm betätigt werden können.
vgl. DIN EN 1125:2008-09
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten sind Türgriffe für kleinwüchsige Menschen und Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen und deren Hand-/Arm-Motorik eingeschränkt ist, in 85 cm Höhe anzubringen.