- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
8 Türen
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.3
8.4 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Auch blinde und sehbehinderte Menschen müssen Türen und ihre Funktionen finden und erkennen können. Türen (Türblätter oder Türzargen) müssen dafür visuell kontrastierend von der Wand hervorgehoben werden. Türblätter und Türzargen müssen taktil, beispielsweise durch ihr Material oder durch einen nicht flächenbündigen Einbau, eindeutig zu erkennen sein.
b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5
vgl. DIN 32975:2009-12
vgl. DIN 32986:2019-06
Glasmarkierungen
Um Ganzglastüren und Glasflächen zu kennzeichnen, sind zwei visuell kontrastierende Markierungsstreifen über die gesamte Breite einmal in 40 bis 70 cm und einmal in 120 bis 160 cm Höhe anzubringen, sodass sie auch bei wechselnden Hintergründen und Lichtverhältnissen wirksam sind. Die empfohlene Durchschnittshöhe der Sicherheitsmarkierungen beträgt jeweils 8 cm.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.5
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten sind bei Türen die Glasmarkierungen notwendig, wenn 75 % der Türfläche transparent ist.
Taktile Systeme und Aufmerksamkeitsfelder
Haupteingangstüren sind an die taktilen Leitsysteme anzuschließen.
Die äußeren und inneren Leitsysteme sind aufeinander abzustimmen.
Taktile Leitsysteme können durch Räume von mindestens 150 cm Breite geführt werden. Vor Türen müssen diese unterbrochen und entsprechend gekennzeichnet werden.
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.8.2
Da automatische Schwingtüren und Karusselltüren eine Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen darstellen, ist es notwendig, sie im Abstand von 30 cm über die gesamte Breite der Türöffnung mit einem 60 cm tiefen Aufmerksamkeitsfeld abzusichern.
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.8.2
Vor automatisch öffnenden Schwingtüren ist, 30 cm vor dem geöffneten Türflügel, ein 60 cm tiefes Aufmerksamkeitsfeld in Türbreite anzuordnen. Leitsysteme dürfen nicht zu diesen Türen führen, sondern müssen zu manuell bedienbaren Drehflügeltüren und automatischen Schiebetüren geführt werden.
vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.8.2