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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

8. Türen

"Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein."

8.4 Schwellen

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Untere Türanschläge und -schwellen sind zu vermeiden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.1

Jegliche Schwellen im Bereich von Ein- und Ausgangstüren sowie bei Innentüren stellen eine Stolpergefahr dar und sind mit Rollstuhl und Rollatoren schwer überwindbar. Technisch unabdingbare Schwellen dürfen maximal 2 cm hoch sein.

Türschwellen sind grundsätzlich visuell kontrastreich zu gestalten.

Barrierefreie Schwellen im Übergang zum Außenraum sind sorgfältig zu planen, um die Dichtheit am Türanschluss sicherzustellen. Eine wesent­liche Schwierigkeit bei der Ausbildung schwellenloser Übergänge zwischen außen und innen ist die Gefahr des Eindringens von Wasser ins Gebäude, beispielsweise bei Schneeverwehungen. Die Angabe von 15 beziehungsweise 5 cm Höhendifferenz zwischen wasserführender Schicht und aufgehenden Bauteilen ist in der Flachdachrichtlinie verankert. Diese Vorgabe kann jedoch gemäß Stand der Technik durch zusätzliche Maßnahmen entsprechend kompensiert werden, beispielsweise durch:

  • Überdachungen oder Gebäudenischen,
  • sorgfältige Anschlüsse der Dichtungen,
  • Flanschkonstruktionen,
  • Klemmprofile,
  • stetiger Wasserablauf im Türbereich,
  • Entwässerungsrinnen über die ganze Türbreite mit Metallrost­abdeckung (Durchlässigkeit mindestens 50 Prozent),
  • doppelte, entwässerte Magnetdichtungen.

Das Außengefälle ist immer weg von der Tür zu richten.

 

Durch Anziehen der Bodenbeläge ist es möglich, kleinere Höhendifferenzen im Altbaubereich zu überwinden, die Neigung sollte nicht mehr als 4 % betragen. Im Einzelfall ist eine Neigung bis 6 % zu prüfen.
Durch Anziehen der Bodenbeläge ist es möglich, kleinere Höhendifferenzen im Altbaubereich zu überwinden, die Neigung sollte nicht mehr als 4 % betragen. Im Einzelfall ist eine Neigung bis 6 % zu prüfen.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Innere Türschwellen wurden angeschrägt, Meißen, Albrechtsburg.
Innere Türschwellen wurden angeschrägt– Meißen, Albrechtsburg (Raum und Bau GmbH, Foto: TU Dresden)