• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

9 Alarmierung und Evakuierung

„In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.7

9.2 Einzelmaßnahmen

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Die besonderen Anforderungen für Menschen mit Einschränkungen können neben verschiedenen baulichen und organisatorischen Vorkehrungen durch folgende konkrete Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • durchgehende Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.1

b. Zwei-Sinne-Prinzip

  • Einbau von zusätzlichen, akustischen Systemen, wie Sprachdurchsagen, die die Fluchtrichtung weisen,

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 6.5

  • Bereitstellung von zusätzlichen optischen Warnsignalen neben der akustischen Alarmierung in Räumen, in denen sich Menschen mit auditiven Einschränkungen alleine aufhalten können, wie beispielsweise in Sanitärräumen

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.7

  • Schaffung von sicheren Bereichen, die für Menschen, die nicht zur Eigenrettung fähig sind und fremde Hilfe abwarten müssen. Bei einer Anordnung von Zwischenaufenthaltsbereichen in Treppenhäusern ist zu beachten, dass die Mindestbreite des Fluchtwegs dadurch nicht eingeschränkt wird. Alle Nutzergruppen müssen die Notrufanlagen finden und nutzen können.

vgl. DIN 18040-10:2010-10, Kapitel 4.7

  • Ausbildung von Sammelstellen, die für alle erreichbar sind

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.7

  • Bereitstellung von taktil erfassbaren Flucht- und Rettungsplänen mit Brailleschrift und erhabener Profilschrift für Menschen mit visuellen Einschränkungen,

vgl. DIN 32986:2019-06, Kapitel 5.7

  • Platzierung von Rettungsplänen, sodass Rollstuhlnutzende und kleinwüchsige Menschen sie einsehen können,
  • Wahl von eindeutig verständiger Beschilderung,
  • Einsatz von Türsystemen, die auch im Brandfall barrierefrei nutzbar sind. 

Gebaute Beispiele

Notruf in Notfällen in Brailleschrift und Pyramidenschrift, Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW Bonn
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW Bonn (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Foto: TU Dresden)
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