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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

9. Alarmierung und Evakuierung

"In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen."

9.2 Einzelmaßnahmen

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
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Die besonderen Anforderungen für Menschen mit Einschränkungen können neben verschiedenen baulichen, betrieblichen und organisatorischen Vor- kehrungen durch folgende konkrete Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • durchgehende Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips,

vgl. ASR V 3a.2

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4

  • Einbau von zusätzlichen, akustischen Systemen, wie Sprachdurchsagen, die die Fluchtrichtung weisen,

vgl. ASR V 3a.2

DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.7

  • sichere Zwischenaufenthaltsbereiche dienen den Menschen, die nicht zur Eigenrettung fähig sind und fremde Hilfe abwarten müssen. Bei der Anordnung in Treppenhäusern ist zu beachten, dass die Mindestbreite des Fluchtweges dadurch nicht eingeschränkt wird. Die Notrufanlagen müssen durch alle Besucher und Mitarbeiter aufzufinden und zu nutzen sein,

vgl. DIN 18040-10:2010-10, Kapitel 4.7, vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 6.5

  • Anbringen von optischen Warnsignalen in Räumen, in denen sich Menschen mit auditiven Einschränkungen aufhalten können, wie beispielsweise öffentliche WC-Räume,

    vgl. DIN 18040-10:2010-10, Kapitel 4.7

    • Erstellen von taktil erfassbaren Flucht- und Rettungsplänen mit Blindenschrift und erhabener Profilschrift für Menschen mit visuellen Einschränkungen. Detaillierte Angaben sind in der DIN 32986 beschrieben.

    vgl. ASR V 3a.2

    vgl. DIN 32986:2015-01, Kapitel 5.7

    • Einhaltung ausreichender Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten wie in Kapitel 4.2 beschrieben,
    • in Arbeitsstätten: Freihaltung von Bewegungsflächen und Beachtung der Handhabung nach dem Kapitel 8.2 und Kapitel 8.3 in Bezug auf Türen im Bereich von Rettungswegen,
    • Rettungspläne sind so anzubringen, dass sie von Rollstuhlfahrern und kleinwüchsigen Menschen einsehbar sind,

    vgl. ASR V 3a.2, Anhang A2.3

    • die Sammelstellen sollen so ausgebildet sein, dass sie für alle erreichbar sind.

    Gebaute Beispiele:

    Hinweise Abbildungen

    Notruf in Notfällen in Brailleschrift und Pyramidenschrift, Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW Bonn
    Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW Bonn (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Foto: TU Dresden)