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  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

9. Alarmierung und Evakuierung

"In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen."

9.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Die Besonderheiten des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich der Men­schen mit Einschränkungen müssen rechtzeitig in den Planungsprozess einfließen.

Vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten und den Grundsätzen des Brandschutzkonzeptes ist zu klären, ob eine Eigenrettung anzustreben ist, betriebliche Maßnahmen ausreichen oder eine Rettung durch fremde Hilfe sicherzustellen ist. Dabei ist der Eigenrettung immer die Priorität zu geben.

In öffentlich zugänglichen Bereichen sind die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften zu respektieren. In Arbeitsstätten sind neben den Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung die ASR A2.3 und ASR V 3a.2 zu beachten. vgl. LBO vgl.ASR A2.3, vgl. ASR V 3a.2