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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

3. Gehwege und äußere Erschließungsflächen

Neigung
"Gehwege müssen ausreichend breit sein für die Nutzung mit dem
Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall."

3.2 Neigung

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Neigungen bis drei Prozent stellen die für die Entwässerung üblichen Gefälle dar. Größere Neigungen sind für Menschen mit motorischen Einschränkungen eine besondere Herausforderung. Neigungen über 6 % sind in der Regel nicht mehr ohne fremde Hilfe oder be­sondere Vorkehrungen (beispielsweise Elektro-Rollstuhl) überwindbar.

Höhenunterschiede können durch geneigte Erschließungsflächen überwunden werden. Unmittelbar an Eingängen sollte diese Neigung 3 % nicht überschreiten. Bei einer Länge von höchstens 10 m kann die Längsneigung auf 4 %t erhöht werden.

Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn nach jeweils höchstens 10 m Lauflänge ein Zwischenpodest angeordnet wird, und die Erschließungsfläche sich nicht unmittelbar an einem Eingang oder Zugang befindet. Die Längsneigung der Zwischenpodeste darf höchstens 3 % betragen. Vor Türen ist eine ebene Bewegungsfläche vorzuhalten, die nur das zur Entwässerung notwendige Gefälle aufweist.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.2.1

Ausformungsmöglichkeiten geneigter Wege: durchgehend 3%, 4% über einer Länge bis 10 m oder 6% über eine Länge bis 10 m, wenn nicht unmittelbar an Eingängen.
Ausformungsmöglichkeiten geneigter Wege
Grafik zeigt beispielhafte Gestaltung der Erschließungsfläche am Eingang von maximal  4 % (Länge von höchstens 10 m), oder maximal 3 % (bei Länge über 10 m) Neigung.
Erschließungsfläche am Eingang ≤ 4 % wenn Länge von höchstens 10 m, bei Länge >10 m maximal 3 % Neigung
Grafik zeigt beispielhafte Gestaltung der Erschließungsfläche am Eingang von maximal 4 % (Länge von höchstens 10 m), oder maximal 3 % (bei Länge über 10 m) Neigung.
Erschließungsfläche am Eingang ≤ 4 % wenn Länge von höchstens 10 m, bei Länge größer als 10 m sind maximal 3 % Neigung möglich

In Arbeitsstätten darf die Längsneigung bis zu sechs Prozent betragen, ab drei Prozent ist nach jeweils höchstens 10 m Lauflänge ein Zwischenpodest anzuordnen. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.8

Sollte mit den genannten Neigungen eine Überwindung des Höhenunter­schiedes nicht möglich sein, sind besondere Maßnahmen wie Rampen oder gegebenenfalls Aufzüge erforderlich. Kapitel 5 – Rampen innen und außen, Kapitel 7 – Aufzugsanlagen

Zur Abführung von Oberflächenwasser ist bei Wegen, neben der Längsneigung, in der Regel eine Querneigung erforderlich. Um ein seitliches Abdriften von Rollstühlen zu verhindern, sollte die Querneigung vorzugsweise als Dachprofil oder Wölbung ausgebildet werden und bei vorhandener Längsneigung nicht mehr als 2 % betragen.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 4.3

Beispielhafte barrierefreie Gestaltung von rollstuhl- und rollatorgerechten Entwässerungsrinnen und Entwässerungsmulden; entweder als Absätze von höchstens 1 cm , die nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sind.
Beispielhafte rollstuhl- und rollatorgerechte Gestaltung von Entwässerungsrinnen und -mulden

Bei der Verwendung offener Entwässerungsrinnen oder -mulden ist eine rollstuhl- und rollatorgerechte Gestaltung zu berücksichtigen (siehe Abbildung).

Je geringer die Querneigung ausgebildet ist, um so komfortabler ist die Nutzung mit Rollstühlen und Rollatoren. Je ebenflächiger der gewählte Belag, um so geringer kann die Querneigung ausgebildet werden, ohne die technisch notwendige Entwässerung zu gefährden.