Die Anwendung eines visuell und taktil kontrastierenden Streifens zur Markierung einer Absturzkante ist im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum bei einem Höhenunterschied von maximal 60 cm anstelle einer Absturzsicherung möglich. Die Breite des Streifens ist im Einzelfall abzustimmen, sollte jedoch 30 cm nicht unterschreiten.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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3 Gehwege und äußere Erschließungsflächen
„Gehwege müssen ausreichend breit sein für die Nutzung mit dem
Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall.(...) Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Blindenstock leicht und sicher wahrgenommen werden können."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.1 - Gehwege, Verkehrsflächen
3.3 Absturzsicherungen
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist nicht relevant.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Im Übergang zu möglichen Absturzsituationen, wie z. B. Treppen oder niedrigen Mauern, können Absturzsicherungen (z. B. Geländer mit Tastleiste oder Radabweiser) notwendig werden. Sie sind jedoch immer dann verzichtbar, wenn die Absturzkante visuell und taktil eindeutig erkennbar und der Bewegungsbereich ausreichend breit und frei von Einbauten ist.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.3
Bei Absturzsituationen mit einer Höhe von über 100 cm (Bauordnung der Länder beachten!) sind Absturzsicherungen erforderlich.
Radabweiser können die Sicherheit an geneigten Wegen und Erschließungsflächen erhöhen, sind aber anders als bei Rampen nicht zwingend erforderlich.
Gegenkipp-Prinzip
Bei Wegen, die parallel zu Absturzsituationen verlaufen, bietet eine Ausformung im Gegenkipp-Prinzip zusätzliche Sicherheit. Hierbei wird ein Streifen von mindestens 60 cm Breite gegenüber der geneigten Ebene so gekippt, dass das Auffahren mit Rollstühlen erheblich erschwert wird. Gleichzeitig ist der Streifen in visuellem und taktilem Kontrast zum umgebenden Belag auszuführen.
Alternativ kann beispielsweise eine Aufkantung als Absturzsicherung integriert werden. Die visuell kontrastreiche Gestaltung und die taktile Erkennbarkeit sind dabei obligatorisch.
An ggf. vorhandene Treppen sind Stufenmarkierungen vorzunehmen.



