• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

4 Flure und horizontale Erschließungsflächen innen

"Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.2

4.3 Auffinden und Erkennen

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Orientierungs- und Leitsysteme

Die Gestaltung von Fluren und horizontalen Erschließungsflächen ist in das gesamte Orientierungs- und Leitsystem einzubeziehen.

Die Notwendigkeit, in Erschließungsflächen visuelle und taktile Leitsysteme anzuordnen, hängt von der grundsätzlichen Nutzung, Gestaltung, Größe und Übersichtlichkeit der Räumlichkeiten ab.

Ab einer Raumbreite von etwa 8 m sind in der Regel taktile Leitsysteme notwendig.

vgl. DIN 32984:2011-1, Kapitel 6.1

Markierungen von Höhendifferenzen

Ausgleichsstufen im Verlauf der inneren Erschließung sind möglichst zu vermeiden. Werden sie dennoch angelegt, sind sie visuell und taktil zu markieren.

6. Treppen und Stufen

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.5

Glasmarkierungen

Bei Glaswänden sowie Wänden mit großen Verglasungen und Ganzglastüren in Fluren und Erschließungsflächen im Innenraum sind entsprechende Markierungen vorzusehen.

8. Türen

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Für Beschäftigte mit Seheinschränkungen müssen Ausgleichsstufen visuell kontrastierend gestaltet werden, für blinde Beschäftigte sind taktil erfassbare Bodenstrukturen vorzusehen. 

Gebaute Beispiele

Schwarz-weiße Markierungen der verschiebbaren Glastrennwände im Land- und Amtsgericht Düsseldorf
Markierungen der verschiebbaren Glastrennwände – Land- und Amtsgericht Düsseldorf (agn Niederberghaus & Partner GmbH, Foto: TU Dresden)
Markierung der Eingänge durch kontrastierende Türen und Flächen im Bodenbelag. Ausbildung des Handlaufes als Orientierungshilfe, Tiroler Blinden und Sehbehinderten Zentrum
Markierung Eingänge, Handlauf als Orientierungshilfe – Tiroler Blinden und Sehbehinderten Zentrum (Architekt DI Mayerhofer, architektur-ps, Foto: Magdalena Possert)