Die Notwendigkeit, in Erschließungsflächen visuelle und taktile Leitsysteme anzuordnen, hängt von der grundsätzlichen Nutzung, Gestaltung, Größe und Übersichtlichkeit der Räumlichkeiten ab.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
4 Flure und horizontale Erschließungsflächen innen
"Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.2

4.3 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Orientierungs- und Leitsysteme
Die Gestaltung von Fluren und horizontalen Erschließungsflächen ist in das gesamte Orientierungs- und Leitsystem einzubeziehen.
Ab einer Raumbreite von etwa 8 m sind in der Regel taktile Leitsysteme notwendig.
vgl. DIN 32984:2011-1, Kapitel 6.1
Markierungen von Höhendifferenzen
Ausgleichsstufen im Verlauf der inneren Erschließung sind möglichst zu vermeiden. Werden sie dennoch angelegt, sind sie visuell und taktil zu markieren.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.5
Glasmarkierungen
Bei Glaswänden sowie Wänden mit großen Verglasungen und Ganzglastüren in Fluren und Erschließungsflächen im Innenraum sind entsprechende Markierungen vorzusehen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
Für Beschäftigte mit Seheinschränkungen müssen Ausgleichsstufen visuell kontrastierend gestaltet werden, für blinde Beschäftigte sind taktil erfassbare Bodenstrukturen vorzusehen.

