• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

7 Aufzugsanlagen

Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollten, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.1

7.3 Bedienung und Ausstattung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Fahrkorbausstattung

Eine barrierefreie Aufzugskabine ist mit folgenden Elementen auszustatten:

  • einem möglichst durchgehenden Handlauf an einer Längsseite, in einer Höhe von 87,5 bis 92,5 cm (Oberkante) und mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm,
  • einem Spiegel gegenüber der Tür, damit Rollstuhlnutzende oder Menschen mit anderen Hilfsmitteln rückwärts hinausfahren beziehungsweise hinausgehen und Hindernisse hinter ihrem Rücken erkennen können, sofern es sich nicht um Durchlader handelt,
  • und – bei Bedarf (beispielsweise in Gesundheitseinrichtungen) – einem Klappsitz in einer Höhe von 47,5 bis 52,5 cm mit einer Tragfähigkeit von 120 kg.

vgl. DIN EN 81-70:2022-12, Kapitel 5.1.2, Anhang D

Die Beleuchtung und Materialoberflächen sind so zu wählen, dass keine Irritationen hervorgerufen werden. Gegebenenfalls eingesetzte spiegelnde Verkleidungen sind in einem Abstand von mindestens 30 cm über dem Boden anzubringen.

vgl. DIN EN 81-70:2005-09

Erreichbarkeit der Bedienelemente

Die Gestaltung der Bedienelemente ist entsprechend Handlungsfeld 12 vorzunehmen. Dabei sind vor allem innerhalb der Kabinen die geometrischen Vorgaben zu beachten: Ruftaster und weitere Bedienelemente sind ab einer Höhe von 85 cm übereinander zu platzieren, damit Rollstuhlfahrende sie erreichen können.

12.3 Bedienelemnet und Kommunikationsanlagen _ Nutzung

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.1 und 4.5.2

Tasten

Die sogenannten Befehlsgeber, also Tasten zur Steuerung von Befehlen, sind gemäß DIN EN 81-70 Anhang D sowohl in der Kabine als auch auf jeder Etage in extragroßer Ausführung (XL) anzubringen.

Die Tasten müssen mindestens 50 × 50 mm oder im Durchmesser 50 mm groß sein. Der Abstand zwischen den Tasten muss 10 mm betragen. Die Reihenfolge der Nummerierung hat immer von links nach rechts zu erfolgen. Die Zeichen oder Symbole sind auf den Tasten visuell kontrastierend und 30 bis 40 mm groß aufzubringen. Werden die Tasten in der Kabine auf einer Höhe von 85 cm als Horizontaltableau angebracht, sollten diese angeschrägt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Zeichen und Symbole auch im Stehen lesbar sind und sich (ergonomisch) gut ertasten lassen.

Die taktile Beschriftung ist in erhabener, Profilschrift mit einer Höhe von mindestens 15 mm zu gestalten. Die Reliefhöhe beträgt bei einer Schrifthöhe von 15 mm etwa 1,5 mm. Zusätzlich sollten Beschriftungen auch in Brailleschrift erfolgen.

vgl. DIN EN 81-70:2022-12, Kapitel 5.4.2.1; Anhang D

vgl. DIN 32986:2019-06, Kapitel 4.3.2

Die akustische und optische Rückmeldung der Befehlsannahme muss auch bei wiederholter Betätigung erfolgen. 

Für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung ist die Informationsvermittlung zusätzlich zu optischen Anzeigen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip notwendig. 

Gebaute Beispiele

Beispielhafte Situation, Integration eines Besucheraufzuges in die komplexe Geometrie einer mittelalterlichen Burganlage, Albrechtsburg zu Meißen.
Integration eines Besucheraufzuges in die komplexe Geometrie einer mittelalterlichen Burganlage – Albrechtsburg zu Meißen (DD1 Architekten, Foto: Petra Steiner)