- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
7 Aufzugsanlagen
Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollten, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.1
7.4 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips und eine visuell kontrastreiche Gestaltung sind obligatorisch.
Glasmarkierungen
Bei verglasten Aufzügen sind entsprechende Markierungen bei Türen vorzusehen.
8.4 Türen _ Auffinden und Erkennen
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4
Orientierungs- und Leitsysteme
Die Leitsysteme müssen zum Befehlstaster führen.
vgl. DIN 32984:2020-21, Kapitel 5.7.3
In Fluren oder Gängen ohne taktiles Leitsystem beziehungsweise bei Leitsystemen aus sonstigen Leitelementen sind Auffindestreifen zum Befehlstaster als Unterstützung zu empfehlen.
Aufmerksamkeitsfelder dürfen nicht vor Aufzugstüren platziert werden.
vgl. DIN 32984:2020-21, Kapitel 5.7.3