Die Breite eines Rollstuhls wird in der DIN 18040-1 mit 70 cm dargestellt. Die verbleibenden 20 cm ergeben sich aus dem notwendigen Platzbedarf für die Hände, wenn der Rollstuhl manuell von der darin sitzenden Person bewegt wird.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
8 Türen
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.3.3

8.2 Geometrie und Platzbedarf
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Eine barrierefrei nutzbare Tür benötigt folgende Mindestmaße:
- lichte Höhe 205 cm
- lichte Breite 90 cm
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2
Die Türbreite wird zwischen der Zarge und dem um 90 ° geöffneten Türblatt gemessen. Türgriffe werden vernachlässigt, horizontale Stangen (wie z. B. Panikstangen) werden berücksichtigt.
VDI 6008 Blatt 5: Barrierefreie Lebensräume
Möglichkeiten der Ausführung von Türen und Toren [2021-02]
Bewegungsflächen - manuell betätigte Türen
Bei manuell betätigten Türen und vor Bedienelementen ist eine seitliche Anfahrtsfläche von mindestens 50 cm (Abstand ab Mitte Schloss) einzuhalten, damit auch Rollstuhlnutzende die Türen bedienen können.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2
Damit Rollstuhlnutzende die Türdrücker erreichen können, darf die Laibungstiefe maximal 26 cm betragen oder muss wie abgebildet kompensiert werden. Wenn dieses nicht möglich ist, können auch automatische Türsysteme nachgerüstet werden (Taster in einer Höhe von 85 cm).
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2
Bewegungsflächen - automatische Türe
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2
Die Bewegungsflächen (Abstand Taster zur senkrechten Türkante) an der Schlossseite vor automatischen Türsystemen sollen folgendermaßen ausgebildet werden:
Schwellen
Jegliche Schwellen im Bereich von Eingangs- und Ausgangstüren sowie bei Innentüren stellen eine Stolpergefahr dar und sind mit einem Rollstuhl und Rollator schwer zu überwinden.
Daher sind untere Türanschläge und -schwellen grundsätzlich zu vermeiden. Nur technisch keine Alternative möglich ist, dürfen Schwellen maximal 2 cm hoch sein.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.1
Barrierefreie Übergange zum Außenraum sind sorgfältig zu planen, um die Dichtheit am Türanschluss sicherzustellen. Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Ausbildung schwellenloser Übergänge zwischen außen und innen ist die Gefahr, dass Wasser ins Gebäude eindringt, beispielsweise bei Schneeverwehungen. Die Angabe von 15 cm beziehungsweise 5 cm Höhendifferenz zwischen wasserführender Schicht und aufgehenden Bauteilen ist in der Flachdachrichtlinie sowie in der DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) verankert. Diese Vorgabe kann jedoch gemäß dem Stand der Technik durch zusätzliche Maßnahmen entsprechend kompensiert werden, beispielsweise durch:
- Überdachungen oder Gebäudenischen
- sorgfältige Anschlüsse der Dichtungen
- doppelte, entwässerte Magnetdichtungen
- stetigen Wasserablauf im Türbereich
- Entwässerungsrinnen über die ganze Türbreite mit Metallrostabdeckung (Durchlässigkeit: mindestens 50 %).
Durch kleinflächiges Anheben von Bodenbelägen ist es möglich, kleinere Höhendifferenzen im Altbaubereich zu überwinden. Die Neigung darf nicht mehr als 4 % betragen. Im Einzelfall kann eine Neigung bis 6 % geprüft werden.
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten müssen 2-cm-Schwellen abgeschrägt werden.
Sauberlaufzonen und Windfänge
Es ist zu beachten, dass die Sauberlaufzone am Eingang auch im Wechsel zum äußeren Schmutzfanggitter auch mit dem Rollstuhl gut überqueren werden kann und nicht zur Stolperfalle wird. Der Übergang der äußeren und inneren Leitsysteme ist hier sorgfältig zu gestalten.
Bei Windfängen ist eine ausreichende Bewegungsfläche zum Drehen (150 × 150 cm) vorzuhalten, auch bei nach innen öffnenden Türen. Wahlweise kann auch eine Kopplung der Türsteuerungen beider Türen eines Windfangs zum Einsatz kommen.
