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  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

8. Türen

"Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein."

8.5 Auffinden und Erkennen

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet sein. Türen (Türblätter oder Türzargen) müssen dafür visuell kontrastierend von der Wand hervorgehoben werden. Türblätter und Türzargen müssen taktil, beispielsweise durch ihr Material oder durch nicht-flächenbündigen Ein­bau, eindeutig erkennbar sein (siehe auch Kapitel 2.6, Kapitel 2.8 und Kapitel 2.9).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5

Die Hervorhebung der Türen soll eindeutig sein und sich dem Informations- und Leitsystem im gesamten Gebäude unterordnen. Türschilder müssen dem Informations- und Leitsystem des Gebäudes entsprechen, die Informa­tion nach dem Zwei-Sinne-Prinzip visuell und taktil darstellen sowie barrierefrei gestaltet und einheitlich angebracht werden.

vgl. DIN 32975:2009-12, vgl. DIN 32986:2015-01

Um Ganzglastüren und Glasflächen zu kennzeichnen, sind visuell kontrastierende Markierungsstreifen über die ganze Breite in 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm Höhe anzubringen, sodass sie auch bei wechselnden Hintergründen und Lichtverhältnissen wirksam sind. Die empfohlene Höhe der Sicherheitsmarkierungen beträgt jeweils 8 cm.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.5; vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.5

Kontrastreiche Türgestaltung durch farbige Umrahmung der Tür
Kontrastreiche Türgestaltung
Markierung von Glastüren und farbige Gestaltung der Türlaibung
Markierung der Glastüren

Die Glasmarkierungen sind notwendig, wenn drei Viertel der Türfläche durchsichtig sind. vgl. ASR V3a.2

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Schwarz-weiße Markierungen der Glastüren im Land- und Amtsgericht Düsseldorf. Die kräftigen schwarzen Rahmen ersetzen die unteren Markierungen.
Markierung der Glastüren – Land- und Amtsgericht Düsseldorf (agn Niederberghaus & Partner GmbH, Foto: TU Dresden)