Eine gemeinsame stufen- und schwellenlose Wegeführung für alle Menschen, sowohl des Publikumsverkehrs und der Beschäftigten, ist vom öffentlichen Raum und von den Parkplätzen bis zum Haupt- beziehungsweise Diensteingang anzustreben.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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1 Städtebauliche Integration
Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.
PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.3 - Zugangs- und Eingangsbereiche,
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.2 - PKW-Stellplätze
1.2 Zugänglichkeit und Auffindbarkeit
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität ein selbstständiger Zugang in ein Bestandsgebäude baulich nicht zu realisieren, kann eine Kombination aus einer Rufanlage und organisatorischen Maßnahmen eine alternative Lösung darstellen. Rufanlagen sind so zu gestalten, dass sie gut zu erreichen und eindeutig zu erkennen sind.
Insgesamt ist eine klare und intuitive Gestaltung umzusetzen.
Für Menschen mit visuellen Einschränkungen tragen taktile und visuelle Orientierungshilfen in den Erschließungsflächen wesentlich dazu bei, Zugangs- und Eingangsbereiche einfacher zu finden und zu erkennen. Ziel ist es, die Gestaltung an bestehende barrierefreie Systeme anzubinden und ein übergeordnetes Gesamtkonzept zu entwickeln. Dabei ist auf eine durchgängige und einheitliche Gestaltung zu achten. Im Einzelfall können zusätzlich akustische oder elektronische Informationen eingesetzt werden.
Die möglichen Orientierungshilfen werden im Handlungsfeld 2 beschrieben. In die Informationssysteme sind weitere Elemente, wie beispielsweise allgemein informative Tastmodelle, einzubinden.
Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eignen sich – zusätzlich zu schriftlichen Informationen – Farbleitsysteme und Piktogramme, die der verbesserten Orientierung dienen und zugleich Informationen vermitteln.
An Gefahrenstellen wie Querungen, Treppen oder zu steilen Rampen sind taktile und visuelle Warnungen sowie Sicherheitsmarkierungen anzubringen, die eindeutig wahrnehmbar sind.
Gebaute Beispiele

